Beschluss im Bundesrat
Der Bundesrat fordert härtere Strafen für das Anbieten illegaler Dienste im Darknet
Der Bundesrat hat am 15. März 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es den Ermittlungsbehörden erleichtern soll, gegen Betreiber illegaler Handelsplattformen im Darknet strafrechtlich vorzugehen.
Anmerkung: Diese „Handelsplattformen ob im Darknet oder nicht“ sind nicht illegal … Illegal sind vielmehr manche Angebote auf diesen Handelsplattformen. Das sogenannte Darknet wie auch VPN-Services und Tor-Browser werden mit diesem Beschluss des Bundestages vorbehaltlos KRIMINALISIERT.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Vorgesehen ist die Einführung eines eigenen Straftatbestandes § 126 a im Strafgesetzbuch. Danach wäre das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Die vorgeschlagenen Regelungen enthalten außerdem einen Auslandsbezug: Portalbetreiber könnten auch bestraft werden, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, diese aber im Inland rechtswidrige Straftaten ermöglichen. Bei einer Strafbarkeit nach § 126 a Strafgesetzbuch soll ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren drohen.
Anmerkung: Rauschgift-Handel, Sprengstoff-Handel und Kinderpornografie sind längst verboten und somit strafbar, dafür braucht der Bundesrat nicht einen weiteren Paragraphen für das STGB erfinden, zumal das Strafmaß lächerlich ist.
Erweiterte Auskunftsrechte
Zugleich beabsichtigen die Länder mit ihrer Initiative, die Ermittlungsbefugnisse zu erweitern, um den Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung der Tatverdächtigen zu erleichtern. So soll es den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich möglich sein, von Postdienstleistern Auskünfte über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Mangels Rechtsgrundlage ist das derzeit nicht zulässig.
Anmerkung: Auf gut Deutsch, soll das „POSTGEHEIMNIS“ gekippt werden, weil wir alle Sprengstoffe bestellen und geliefert bekommen, weil wir alle mit Drogen handeln (dealen), weil wir alle Kindepornografische Inhalte ansehen, speichern und diese weiter verbreiten … Das alles wenn nur die Möglichkeit bestünde, das alles wenn man sich im Darknet bewegt, wenn man mit Tor-Browser im Web surft, wenn man (und dazu wird geradezu geraten) mit VPN Webseiten aufruft, damit die wahre Identität verschleiert wird, weil viele Webseiten inzwischen selbst Spionage betreiben …
Geltende Rechtslage unzureichend
Der Bundesrat begründet seinen Gesetzesvorstoß damit, dass die geltende Rechtslage keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet bietet. Da die Betreiber lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, könnten sie aktuell allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden. Diese sei in der Regel aber schwer nachzuweisen. Tatsächlich erhielten illegale Onlinehandelsplattformen in der Strafverfolgung jedoch zunehmend Bedeutung. Das Bundeskriminalamt rechne mit dem Ausbau des Geschäftsmodells, betonen die Länder. Auch EUROPOL sehe in den Plattformen eine Schnittstelle von Cybercrime und weiteren Formen von teilweise auch organisierter Kriminalität.
Anmerkung: Der Bundesrat bzw. die „Volksvertreter die im Bundesrat sitzen“ haben offenbar keine Ahnung davon, dass es bereits geltendes Recht (STGB u.a.) gibt:
§ 308 STGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
https://dejure.org/gesetze/StGB/308.html
§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
https://dejure.org/gesetze/StGB/310.html
Drogendelikte werden nach dem Betäubungsmittelgesetz §§ 29 bis 38 bestraft
https://dejure.org/gesetze/BtMG
Bezüglich Kinderpornografie wurde das Sexualstrafrecht bereits 2014/2015 verschärft
Den Gesetzestext BGBL (Bundesgesetzblatt) als PDF Datei zum Download
Weitere Informationen (des Deutschen Bundestags sowie des BGH) findet ihr unter:
https://dejure.org/BGBl/2015/BGBl._I_S._10
Das Strafrecht (STGB) wurde bereits angepasst und ist nicht mit nur 3 Jahren Knast (wie jetzt mit Beschluss des unwissenden Bundesrats) sondern mit bis zu 5 Jahren Knast besser ausgestattet … Dazu muss man nur wissen dass es diese Paragraphen „zur Strafverfolgung“ (besonders 184b sowie 184d) bereits im STGB gibt, dazu muss man keine weiteren §§ erfinden … bzw. die Strafen für Kinderpornografie um 2 Jahre abschwächen … die geltende Rechtslage sehr wohl ausreichend ist und war … nur muss man die auch umsetzen und anwenden wollen !!!
Entscheidung nun beim Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen im Parlament gibt es allerdings nicht.
Fazit:
Nachdem die Informationsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit mit Art. 13 (siehe auch: https://gg-poker.hpage.com/kommentar-zu-art13-urheberrechtsreform-der-eu.html) bereits drastisch eingeschränkt wurde, werden nun „kriminelle Handlungen von Wenigen im Darknet“ genutzt um das Darknet, Tor-Browser und VPN also das wichtige „anonyme surfen im www.“ künftig unter Strafe stellen zu können …
Der Betrieb bestimmter Anonymisierungs-Dienste (Tor-Browser, VPN-Services) soll wenn es nach dem Bundesrat geht also strafbar werden. Dass dabei hauptsächlich UNSCHULDIGE ins Visier von Polizei, Ermittlungsbehörden, Spionage-Abwehr usw. geraten, spielt dabei keine Rolle …
Der § 126a STGB besagt, dass sich bereits der strafbar macht, der eine "technisch zugangsbeschränkte" internetbasierte Leistung (Tor Browser, VPN Services, die beide die wahre IP verschleiern) anbietet, mit der rechtswidrige Taten ermöglicht oder gefördert werden. Man muss sich demnach noch nicht einmal „im Darknet bewegen oder dort anmelden“ … Das ist das Todesurteil für den Tor-Browser und VPN-Diensten (die gibt es kostenlos, aber auch gebührenpflichtig).
Jetzt bereits müssten sich alle Anbieter von Anonymisierungssoftware und Anonymisierungs-Diensten Gedanken machen, ob ihre Dienste und Software mit diesem Gesetz, wenn es so kommt, für illegal erklärt werden. Das Tor-Netzwerk z.B. ist nicht mit den paar Kriminellen im Darknet zu verwechseln, denn gerade Whistleblower und Unterdrückte, die sich nur so - auf diesem einzigen Wege - der Welt öffnen können, müssen diesen geschützten Raum im www. nutzen können und dürfen … Auch für den normalen Internet-Nutzer gibt es gute Gründe den Tor-Browser oder VPN zu nutzen, denn nur so kann der stetig zunehmenden Überwachung von Firmen und Webseiten (Tracking) vorgebeugt werden.
Durch Probleme von Politik (weil man immer wieder hinterher hinkt, vor allem was IT-Technologie betrifft) und Ermittlungsbehörden stehen nun alle erst einmal unter „Generalverdacht“, was man mit solch fragwürdigen Gesetzentwürfen untermauert. Der Gesetzentwurf führt damit einen neuen Straftatbestand des Anbietens von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten ein, was für mich zunächst einmal sehr hypothetisch klingt. Wie bereits erwähnt, werden nicht die tatsächlichen Täter zur Rechenschaft gezogen, sondern viel mehr diejenigen deren Plattformen oder Dienste dazu MISSBRAUCHT werden ... weil es möglich wäre oder möglich sein könnte ...
Im Umkehrschluss müsste das bedeuten:
Wenn einer mit seinem KFZ jemanden tot fährt, müsste der Hersteller haften, weil der das ermöglicht hat …
Wenn jemand an einer Überdosis Tabletten stirbt, müsste demnach der Hersteller haften, weil der das erst ermöglicht hat …
wenn man bereits das MÖGLICH MACHEN oder es könnte MÖGLICH SEIN sein unter Strafe stellen will ...
wenn man dieses Gesetzesvorhaben auf das wahre Leben beziehen möchte !!!
Nicht das Darknet ist schuld, kein Tor-Browser ist schuld, auch kein VPN-Service ist schuld … Schuldig sind tatsächlich nur einige Kriminelle, durch die alles und JEDE/R nun vom Bundesrat kriminalisiert wird und werden. Das ist das IT-Technologie-Verständnis was diese Politiker aufbringen … Selbst DIE, die das besser wissen müssten, hinterfragen dann solche WAHNSINNIGE Entscheidungen nicht.
Der Bundesrat legt diesen Gesetzentwurf gegen „illegalen Online-Handel“ vor, damit soll der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen unter Strafe gestellt werden …
Illegale Waren und Dienstleistungen können bereits strafrechtlich verfolgt werden, denn illegale Waren und Dienstleistungen – sind wie das Wort „ILLEGAL“ bereits aussagt – verboten. Wenn solche illegale Waren oder Dienstleistungen angeboten oder gar gekauft werden (illegale Waren und Dienstleistungen werden z.B. auch auf eBay !!! angeboten und verkauft, allerdings wird eBay dann bei Klagen noch durch das LG Potsdam geschützt) dann benötigt man kein eigenes Gesetz für den Handel oder das Anbieten von illegalen Waren und Dienstleistungen im Darknet, Anonymisierungs-Diensten wie den Tor-Browser oder VPN-Services.
Darknet ist nicht gleich kriminell, denn Foren für Whistleblower oder Chatrooms für politisch Verfolgte in autoritär geführten Staaten sind eben nur in diesem Darknet möglich, damit die Welt, also wir alle, Kenntnis davon erlangen können was wann wo geschieht. In den TV-Nachrichten, mit denen wir tagtäglich berieselt werden wird NUR DAS GESENDET was wir wissen dürfen oder sollen, nicht was wirklich auf dieser Welt passiert … ich sag da nur MENSCHENRECHTE die für ALLE gelten ...
Es entsteht der Eindruck, dass diese Bundesrats-Politiker zwar Darknet sagen aber Tor-Browser oder VPN meinen … wir sagen ja auch nicht CDU und meinen damit die AFD … oder ist das dann auch alles schlecht ??? und vor allem GLEICH ???
Wenn man als Politiker keine Ahnung davon hat, dann sollte man sich erkundigen und nicht mit Stammtischparolen neue Gesetze verabschieden wollen, denn die wenigsten von uns Bürgern sind Dealer, Waffenhändler oder Pädophile … aber dennoch werden wir alle mit solchen Gesetzesvorhaben als SOLCHE behandelt.
Bereits das ERMÖGLICHEN wird mit Strafe angedroht ... Bei Drogendeals oder Waffendeals per Telefon wird dann die Telekom, Vodafone, O2 oder 1&1 bestraft ???
Da sind solche STRAFTATEN auch möglich, das waren sie schon immer, das werden sie auch immer sein, aber die Telekom usw. heißen ja auch nicht Darknet ... oder werden DIE von diesem Gesetz verschont? weil man das selbst nutzt ???
1) Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. § 95 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln,
2. §§ 29 Absatz 1 Nummer 1, 29a, 30, 30a des Betäubungsmittelgesetzes,
3. § 19 Absatz 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
4. § 52 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes,
5. § 40 Absatz 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes,
6. §§ 19 Absatz 1, 20 Absatz 1, 20a Absatz 1, 22a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie
7. §§ 146, 147, 149, 152a, 152b, 184b Absatz 1, 202a, 202b, 202c, 263a, 275, 276, 303a und 303b des Strafgesetzbuches.
Wir haben doch bereits all diese Gesetze (Punkte 1 bis 7) Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie das Strafgesetzbuch !!!
Noch mal zum mit schreiben …
die TÄTER sind nicht das Darknet,
die TÄTER sind nicht der Tor-Browser,
die TÄTER sind auch nicht VPN-Services …
die TÄTER sind gottlose Typen, einzelne Kriminelle, usw.
Das geplante Gesetz ist nicht verhältnismäßig, denn nicht nur Kriminelle nutzen das Darknet oder den Tor-Browser bzw. VPN-Services. Im Darknet und nur im Darknet können Whistleblower Informationen weitergeben, Journalisten anonym und ungestört (weil verschlüsselt) mit ihren Informanten kommunizieren.
Auch für den deutschen Durchschnittsbürger gibt es gute Gründe, im Internet zu surfen(mit VPN-Services oder Tor-Browser), ohne dabei Spuren zu hinterlassen, denn immer öfter werden die normalen Spuren die JEDE/R beim Surfen im Web hinterlässt zu den verschiedensten Profilen analysiert und herangezogen. Die Milliardenumsätze von Facebook basieren zum größten Teil auf personalisierter Werbung und Alphabet (Google) arbeitet allein mit weit über 100 Unternehmen zusammen, die unser Surfverhalten analysieren, erheben und auswerten. Gegen solche persönliche Angriffe, kann man sich im Prinzip nur mit dem Tor-Browser oder VPN-Services wehren … das muß Balsam für die Chefs von Facebook, Google & Co sein, wenn es diese Möglichkeiten (Tor-Browser & VPN) nicht mehr geben wird ...
Dafür das Darknet, den Tor-Browser, VPN Services abschaffen oder gar unter Strafe stellen zu wollen ist der falscheste aller Wege … damit schneidet man nur Whistleblower und politisch Verfolgten den einzigen Weg zur Zivilisation ab, macht diese quasi MUNDTOT !!! Will man das wirklich durchsetzen???
Man sollte im Bundesrat und Bundestag vielmehr einmal überlegen, ob nicht jeder EU-Bürger (auch wenn er nur vorübergehend hier ist oder sein sollte), seine DNA abzugeben hat und spätestens mit 18 Jahren auch noch seine Fingerabdrücke …
Das wäre dann mal etwas SINNVOLLES …
wenn man sich dabei nicht so doof anstellt wie bisher ... !!!
Das Darknet und der dazu gehörende Tor-Browser beherbergen Vieles ... nicht nur Kriminelle, Waffen-Angebote, Drogen-Deals und Kinderpornografie wie man uns in den Medien weiß machen will. Da muss die Frage jetzt und hier erlaubt sein:
Wie viele Mitglieder des Bundesrats haben sich mit einem Tor-Browser im Darknet bewegt um UNS ALLEN sagen zu können, das Darknet ist NUR kriminell ???
Sprechen die alle aus eigener Erfahrung ???
Sind die alle kriminell oder pädophil ???
Ich wette, noch nicht einmal 10% der Bundesratsmitglieder, die darüber abgestimmt haben, waren jemals persönlich im Darknet ...
Aber alle Abgeordneten schreien " parteiübergreifend ",
wie hochkriminell das Darknet und der Tor-Browser sind ...
Weil denen das Gleiche vorgespielt wird, wie dem Normalbürger auch ???
Der Normalbürger muss der gleichen Meinung sein, aber Wissen davon (vom Darknet, Tor-Browser, VPN-Services) hat er oder sie dadurch längst noch nicht ...
wie der Bundesrat auch !!!
Quellen:
Sollte man gelesen haben:
https://netzpolitik.org/2019/bundesrat-bringt-darknet-gesetz-auf-den-weg/
https://netzpolitik.org/2019/darknet-gesetz-bedroht-sozial-wuenschenswerte-internet-dienste/
Weitere Links:
https://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Sigge 08.07.2019
