DSGVO in Kürze

DSGVO in Kürze und verständlich (keine Rechtsberatung)

 

Allgemein

Die am 25.05.2018 in Kraft getretene DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, soll die Bürger vor der „Daten-Sammel-Wut“  von Unternehmen (Google, facebook, usw.) schützen. In der Praxis sorgt diese DSGVO allerdings für Verwirrung und Ungläubigkeit. Wenn Kitas, Behörden des öffentlichen Dienstes usw. die Webseite vom Netz nehmen, aus Angst davor mit drastischen Strafen belegt zu werden, das hilft dem VERBRAUCHER – der Privat-Person – die diese DSGVO eigentlich schützen will, dann auch nicht weiter.

Teils sind die Aussagen und Texte in diesem 88 Seiten langen Dokument noch nicht aussagefähig, erst recht nicht so geschrieben, dass es OTTO-NORMALVERBRAUCHER auch leicht verstehen kann. Aus Angst vor dieser DSGVO hatten viele Firmen, Vereine usw. Ihre Webseiten erst mal zur Sicherheit aus dem www. entfernt. Dieses Phänomen trat nicht nur hierzulande auf, nicht nur europaweit, nein, weltweit wurden wegen Unwissenheit, Unzumutbarkeit und der Angst vor Strafe, Webseiten entfernt. Der Stern u.a. (siehe unten) hat da ein paar schöne Dinge gesammelt …

Es wird schwierig sein, viel Zeit und Arbeit kosten, wenn sich Vereine und kleinere Unternehmen DSGVO konform verhalten sollen und wollen . Von jedem Mitglied, Kunden, Patienten, usw. erst einmal eine schriftliche Genehmigung einholen … Chaos pur … Papierberge von Einwilligungen, die ja unterschrieben sein müssen … die müssen ja auch gelagert und/oder gespeichert werden … der Wille der EU war gut, die Umsetzung (m.p.M.) dilettantisch …

 

Was bedeutet dies nun für uns als PRIVATVERBRAUCHER und was ändert diese DSGVO?

Die neuen Datenschutzregeln innerhalb der EU gelten ab dem 25.05.2018. Aus diesem Grunde wurden "zum letztmöglichen Termin" die Datenschutzerklärung sowie die AGB´s  von Goodgame "runderneuert".

Für die Meisten wird diese EU-Verordnung unverständlich sein, deshalb hier in groben Zügen, was künftig mit dieser neuen EU-Verordnung erreicht werden soll.

 

1. Vereinheitlichung der Datenschutzrechte innerhalb der EU

2. Strengere Regulierung für Unternehmen

3. Härtere Strafen bei Verstößen

4. Unternehmen müssen dem Nutzer die Verarbeitung der Daten und Dauer der Speicherung mitteilen

5. Leichterer Zugang zu den eigenen Daten

6. Verbraucher müssen einwilligen wenn Unternehmen personenbezogene Daten erheben

7. Verbraucher dürfen diese Einwilligungen zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen

8. Unternehmer müssen die Verbraucher (Nutzer) bei Datenschutzverletzungen informieren

9. Löschung von veröffentlichten Informationen wird erleichtert

10. Kinder ... für Profile (also auch Accounts bei Goodgame Poker) im Internet bis zum Alter von 16 Jahren muss die Zustimmung der Eltern eingeholt werden, bisher galt dies nur bis  zum Alter von 14 Jahren.

 

Diese Neuerungen der EU-Verordnung sind inzwischen auch bereits im DSGVO-Gesetz  (Datenschutzgrundverordnung) sowie im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) integriert.

 

Quellen:

Amtsblatt der Europäischen Union L119 Seiten 1 bis 88 vom 04.05.2016

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679

DSGVO Gesetz

https://dsgvo-gesetz.de/

BDSG (neu)

https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/

Bundesgestzblatt Teil 1 Nr.44 vom 05.07.2018

Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016/679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU)

 

Wer sich also dafür interessiert, bekommt unter den verlinkten Seiten die entsprechenden Informationen in Hülle und Fülle ...

 

 

 

Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für kleinere Unternehmen und Vereine sehen künftig folgendes vor:

  1. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragte (DSB) sind nur dann zu benennen, wenn MINDESTENS 10 PERSONEN ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ständig beschäftigt mit den Daten ist jemand, der laufend mit den personenbezogenen Daten arbeiten muss. Nicht ständig mit diesen Daten beschäftigt ist jemand, der im Prinzip nur theoretisch diese Daten zur Kenntnis nehmen kann (Putzfrau, Hausmeister, usw.).

  1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Unternehmen (z.B. gesundheitsbezogene Daten, personenbezogene Daten, Kundenverwaltung, usw.) wie auch Vereine (z.B. Mitgliederverwaltung, Beitragsabrechnung, usw.) müssen ein (oftmals umfangreiches) Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeit führen.

  1. Datenschutzverpflichtung von Beschäftigten

Bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die Beschäftigten zu informieren und zu verpflichten, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch sie nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgen muss.

  1. Informations- und Auskunftspflicht

Jeder Verantwortliche, das gilt für Betriebe wie Vereine gleichermaßen, hat die betroffene Person schon bei der Datenerhebung Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu geben. Ein Verein oder Unternehmen muss diese Informationen auch auf der Homepage (wenn vorhanden) leicht zugänglich für den Kunden oder das Mitglied bereithalten. Alle betroffenen Personen haben das Recht Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.

  1. Löschen von Daten

Sobald keine gesetzlichen Grundlagen (meist sind das steuerliche Aufbewahrungsfristen … 10 Jahre!!!) für die Speicherung von personenbezogenen Daten bestehen, sind diese Daten zu löschen.

  1. Sicherheit der Daten

In den meisten Fällen sind Standardmaßnahmen zum Schutz der Daten ausreichen. Standardmaßnahmen bedeuten u.a. aktuelle Betriebssysteme, aktuelle Browser, aktuellen Virenschutz, Virenscanner, ausreichender Passwortschutz, Backups, usw. Wenn private PC´s benutzt – und/oder genutzt werden ist jedoch sicherzustellen, dass nur BERECHTIGTE auf sensible (besonders zu schützende) Daten zugreifen können. Bei besonders sensiblen (Arzt-Termine, Online-Zahlungen, Kontodaten, usw.) Daten wird es erforderlich sein, dass diese Daten nur verschlüsselt gespeichert sein dürfen und wirklich nur Berechtigte Zugriff darauf haben können.

  1. Auftragsverarbeitung

Sobald Dritte durch Auftrag (meist dreht es sich dabei um Dienstleistungen von Steuerberater, Webhoster, usw.) von Daten Kenntnis erhalten (müssen oder werden) ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, um personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lassen zu können.

  1. Datenschutzverletzungen

Kommt es bei personenbezogenen Daten zu Sicherheitslücken oder Sicherheitsvorfällen (meist durch Diebstahl, Hack, fehl – und oder falsch-Versendung, Diebstahl von Hardware, usw.) besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Diese Vorfälle sind an das jeweilige Landesamt für Datenschutz zu richten. Betroffene Personen müssen jedoch nur dann davon informiert werden, wenn ein hohes Risiko (dieser Ermessensspielraum ist leider zu weit gefasst) vorliegt.

  1. Datenschutz-Folgeabschätzung

Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die betroffene Person hat, so muss eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt werden, das jedoch wird sicher nur  Ausnahmefall und nicht die Regel sein.

  1. Video-Überwachung

Sobald eine Video-Überwachung durchgeführt wird ist ein entsprechendes Hinweisschild (gut sichtbar und leserlich) anzubringen und erforderlich, damit die Personen die es betrifft darüber informiert werden. Ich gehe einmal davon aus, dass es sich dabei um „stationäre Ablagen“ handelt und nicht jede® mit einem Smartphone die/der gerade ein Video macht sich ein Schild „ VORSICHT VIDEOAUFMAHME“ umhängen muss …

  1. Bilder und Fotos

Bei der Veröffentlichung (auf Webseiten z.B.) von Bildern und Fotos auf der „erkennbar bestimmte Personen“ zu erkennen sind, sollte man sich von jeder Person zuerst eine Einwilligungserklärung einholen. Im einfachsten Fall muss das Bild ansonsten gelöscht werden, es kann jedoch auch ein Zivilverfahren bzw. Strafverfahren aufgrund dieser DSGVO geben, wenn diese Einwilligung der betroffenen Person nicht vorliegt und diese Person das nicht wollte oder möchte, also mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Ausnahmen sind für Journalisten und Künstler vorgesehen ...

 

Weitere Informationen findet ihr unter:

https://www.stern.de/wirtschaft/news/datenschutz-grundverordnung--was-vereine-und-firmen-beachten-muessen-7984330.html

https://www.stern.de/tv/rechtsanwalt-christian-solmecke-und-it-experte-tobias-schroedel-erklaeren-die-dsgvo-fuer-verbraucher-8003834.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/neue-dsgvo-in-kraft-worauf-man-beim-datenschutz-jetzt-achten-muss/22601660.html

 

 

Absurdes bezüglich dieser DSGVO findet ihr unter:

https://www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html

https://www.derwesten.de/leben/digital/dsgvo-neuregelung-hat-auch-absurde-konsequenzen-id214396947.html

https://www.stern.de/digital/online/dsgvo--die-absurden-folgen-des-datenschutz-gesetzes-7999562.html

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/dsgvo-hat-absurde-folgen-buerokratie-statt-schutz-a2452134.html

 

Für mehr Privatsphäre will Apple künftig sorgen … und das ist gut so !!!

https://www.stern.de/digital/online/apple-erklaert-facebook-den-datenkrieg----wir-werden-das-abstellen---8114366.html

 

Sigge 12.06.2018

 

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