Da ich seit Monaten von GG beim Poker spielen ausgebremst werde, kann ich mir auch Zeit nehmen für andere Dinge, um auch da aufzuklären ...
Dabei geht es Heute um die Haftung von Links und generell Informationen die man anderen mitteilt bzw. versucht mitzuteilen. Ich hoffe ich hab das in einem verständlichen Deutsch hinbekommen, und ihr versteht was ich damit meine.
Links & Haftung von gesetzten Links
- Nachdem sich viele Webseiten-Betreiber, Webmaster usw. fälschlicherweise von gesetzten Links distanzieren (aufgrund des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 - Aktenzeichen 312 O 85/98) siehe auch: https://web.archive.org/web/20080725021320/http://www.steinhoefel.de/linkshaftung.htm
- hat der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung (Az.: I ZR 74/14) mit der schriftliche Begründung des Urteils vom 18.06.2015 festgestellt und präzisiert, dass ein Anbieter dieser gesetzten Links nur dann haftet, wenn der rechtswidrige Inhalt auf der verlinkten Seite deutlich erkennbar ist oder er auf die Rechtswidrigkeit (z.B. durch Abmahnung, Klage, schriftlich oder mündlich) hingewiesen wurde und diesen Link dann nicht sofort entfernt.
Urteil als Download:
Zu 1. Wenn z.B. ein Fußball-Verein seine Sponsoren auf der Webseite nennt und diese auch verlinkt, weil es meist vertraglich so im Sponsorenvertrag vereinbart ist, dann kann und darf sich dieser Verein nicht von seinen „verlinkten Sponsoren“ distanzieren…
Wem das nicht einleuchtet, sollte mit der Materie nichts zu tun haben! Dafür braucht man auch nicht jahrelang Jura studiert haben, soviel gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden, sollte jeder Webmaster oder Webseiten-Betreiber besitzen!.
Meistens fangen Texte bezüglich Links, von denen man sich dann distanzieren, also generell freisprechen will, mit folgendem Wortlaut bzw. Inhalt (o.ä.) an:
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Dieses sogenannte und viel (meist falsch) zitierte „Hamburger Urteil“ beruft und bezieht sich dabei auf ein Urteil des BGH vom 30.01.1996 (http://web.archive.org/web/19970724210141/http://www.vrp.de/apr96/aktuell/ar283.htm) auch hierbei ging es allerdings nur um „Persönlichkeitsrechte“ und „Behauptungen“ von denen man sich distanzieren soll (muss). Das LG Hamburg bejahte in dem o.g. Verfahren eine Haftung des Verlinkenden für persönlichkeits-rechtsverletzende Aussagen auf der verlinkten Webseite“ nicht mehr und nicht weniger. Das LG Hamburg hat mit Sicherheit nicht darüber entschieden, dass man generell für alle verlinkten Inhalte verantwortlich ist. Das LG Hamburg entschied einzig und allein, dass man sich von „rechtswidrigen Inhalten“ bei Kenntnis distanzieren muss, ansonsten und auch erst dann ist man haftbar für die Verbreitung solcher Inhalte.
Damit meint das Hamburger Urteil rechtlich ganz richtig, dass man sich von „rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten“ distanzieren soll und muss. Darüber hinaus muss man das ggf. so deuten, dass man ausdrücklich nur unter Umständen (und darauf kommt es an) diese Inhalte mit zu verantworten hat, also auch nicht generell haftbar dafür ist oder haftbar gemacht werden kann.
Aus dem o.g. Urteil des LG Hamburg folgt deshalb gerade NICHT, dass man sich generell mittels der Anbringung von distanzierenden Hinweisen „freispricht“ oder „freisprechen kann“ in dem man sich von fremden Inhalten, die man verlinkt hat, distanziert, distanzieren soll oder gar distanzieren muss.
Geht man der Sache auf den Grund, so distanzieren sich Webseitenbetreiber und Webmaster oftmals von den eigenen Inhalten und Links (z.B. AGB´s, Impressum, usw.), weil man vergisst, dass man sich lediglich von „fremden Inhalten“ distanzieren möchte und sich dabei generell von allen Links distanziert – also sprichwörtlich auch von den eigenen Seiten.
Man ist laut bisheriger Rechtsprechung längst verpflichtet, die Inhalte seiner Links die man setzt „vor der Linksetzung auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen“! Damit ist dem bisher „ungeschriebenen Gesetz“ Genüge getan. Im Übrigen gibt es bezüglich Linksetzung derzeit meines Wissens noch gar kein Gesetz, sondern lediglich die bisherige Rechtsprechung von Richtern. Als „sogenannte Grauzone“ kann dieses Thema deshalb auch nicht behandelt werden, denn es gibt inzwischen mehrere einschlägige Urteile (s.o.).
Die allgemeine Floskel von unwissenden Webmastern oder Seitenbetreiber
„ich setze Links, aber ich distanziere mich dann davon“
ist deshalb Haftungstechnisch irrelevant, denn man haftet dann oder spätestens dann, mit der „Kenntnisnahme von rechtswidrigen Inhalten“ oder wenn „rechtswidrige Inhalte offensichtlich“ also „rechtwidrige Inhalte deutlich erkennbar“ sind – auch und erst recht, wenn man sich davon ausdrücklich distanziert hat.
Wer sich von seinen gesetzten Links distanzieren möchte, der sollte besser erst gar keine Links setzen, sonst könnte man auf den Gedanken kommen, dass man von „rechtswidrigen Inhalten“ bereits mit dem Setzen von Links Kenntnis hatte. Die Inhalte von Web-Seiten muss man immer zunächst sorgfältig prüfen (Sorgfaltspflicht) und erst danach kann und darf man diese Inhalte verlinken und verbreiten!
Es geht natürlich erst recht nicht, dass man seine Links erst gar nicht prüft und das, im schlimmsten Falle auch noch auf seiner Internetpräsenz, dann so verkündet. Um beim Fußball zu bleiben, dies wäre dann ein klassisches Eigentor, dann kann auch der beste Rechtsanwalt nicht mehr helfen – vor Klagen, Abmahnungen, usw.
Zu 2. Wenn man im Laufe der Zeit die gesetzten Links (nur wenn es aufgrund der Menge machbar ist) in halbjährlichen oder jährlichen Abständen überprüft, ist man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Man erstellt dabei eine sogenannte Protokoll-Datei, wann welcher Link - von wem - nachgeprüft wurde (als Nachweis). Erst dann kann und muss man davon ausgehen, dass man bezüglich der gesetzten Links - dafür sollte man die Startseite oder bei speziellen Informationen eine ganz bestimmte Seite verlinken - immer im Recht ist und sein wird, sofern dort eben keine deutlich erkennbare Rechtswidrigkeit(en) sichtbar sind und waren.
Als Webmaster oder auch als Webseiten-Betreiber muss man zumindest ab und zu sicherstellen, dass die gesetzten Links noch funktionieren, denn tote Links mögen Suchmaschinen auf gar keinen Fall. Dabei kann auch gleich eine Inhalts-Prüfung erfolgen.
Haftungs-irrelevant ist deshalb auch ein Hinweis im Disclaimer, dass man sich für Inhalte distanziert, die im späteren Verlauf, also erst nach der Linksetzung erfolgt sind.
Haftungs-irrelevant sind demzufolge auch solche Hinweise im Disclaimer wie, „Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar“ denn diese Zumutbarkeit wird im Ernstfall und Einzelfall erst bei Gericht festgestellt werden!
Mit Sicherheit kann man als kommerzieller Anbieter 20, 50 oder gar 100 Links einmal jährlich auf Rechtswidrigkeiten überprüfen bzw. überprüfen lassen.
Im Zweifel sollte man besser einen Fach-Anwalt aufsuchen …
Man macht sich die Inhalte von Links auch nicht zu eigen, diese Links sollten als weitere unabhängige Informationen dienen, dies ist auch so bekannt zu machen.
Erhält man im späteren Verlauf einen Hinweis auf „inzwischen verlinkte Rechtswidrigkeiten“ sollte man den Betreiber / Inhaber einer solchen Webseite davon informieren und bis zur endgültigen Klärung diesen Link von seiner Homepage SOFORT entfernen.
Bitte versuchen sie dabei nicht, diesen rechtswidrigen Link als „Text“ weiterhin zur Verfügung zu stellen, es wird mit großer Sicherheit keinen Richter geben, der ihnen dann auf dem Klagewege wohlgesonnen sein wird, denn
Rechtswidrigkeiten darf man auch im Internet nicht weiter verbreiten, weder als Link noch als NUR TEXT.
Ich hoffe, dass dieser Text künftig dazu ermuntert, damit in Zukunft nicht mehr von den Links distanziert wird, sondern Links vielmehr mit Freude gesetzt werden und man darüber glücklich ist, Links den Webseiten-Besuchern zur Verfügung stellen zu können.
Diese Information stellt
keine RECHTSAUSKUNFT und auch keine RECHTSBERATUNG dar,
sondern ist vielmehr als eine
„verständliche Hilfestellung“ zu verstehen.
PokerfaceSigge 08.04.2016
Ps.: offensichtlich war es dann doch nicht ganz so verständlich ...
Gästebucheintrag von Udo:
Hallo PokerfaceSigge,
was willst du uns mit der neuen Seite sagen? Ich hab das zwar durchgelesen aber nicht so ganz geschnallt, warum ist diese Seite für uns Pokerspieler?
Schönes WE ich hoffe ich bekomm am WE noch Nachricht hier, denn jetzt ist POKERTIME (shootout)
UDO
Kommentar: Hi Udo,
also die Seite ist nicht nur für die Pokerspieler gedacht, es kommen ja auch andere Besucher hierher ... aber es ist auch für die Pokerspieler gedacht, wenn auch nicht jede oder jeder eine Webseite betreibt, so haben doch die Meisten einen facebook oder twitter Account.
Auch da werden Links weiter verbreitet, auch da werden Informationen geteilt usw. deshalb muss sich jede(r) im Klaren sein, wer "rechtswidrige Inhalte" weiter gibt, ist auch haftbar dafür. Rechtswidrige Inhalte sind z.B. Beleidigungen, Nötigungen, jugendgefährdende Inhalte usw. usw. also es betrifft auch die meisten Spieler (zumindest die ich kenne) in dem Spiel, die ich vorwarnen möchte. Man muss aufgrund dieser Rechtssprechung eben aufpassen, was man wem mitteilt ... oder mit wem kann ich diese Information teilen ...
Das ist der Hintergrund dieser Information bezüglich der Haftung von Links, denn Nachrichten oder Inhalte weitergeben oder teilen ist im Prinzip auch nichts anderes - und wenn darin Rechtswidrigkeiten auftauchen, macht man sich laut Bundesgerichtshof (BGH) eben auch strafbar ...
schönes Wochenende und viel Erfolg beim Shoot
PokerfaceSigge
