Im Absatz 2. Allgemeine Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten weißt Goodgame selbst auf Art. 6 der DSGVO hin. Diese Datenschutzerklärung von Goodgame ist sofort nichtig, da niemánd von uns (DSGVO Art.6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) seine Einwilligung zur Verarbeitung der betroffenen personenbezogenen Daten abgegeben hat, nicht abgeben konnte oder durfte.
Goodgame hat sich nicht die Mühe gemacht, dass wir eine Einwilligung abgeben konnten, sondern hat nur darauf hingewiesen, dass die AGB sowie die Datenschutzbestimmungen geändert wurden bzw. aufgrund dieser DSGVO geändert werden mussten. Diese Mitteilung haben einige per E-Mail bekommen ...
(da werden nur Empire und Big Farm genannt ...)
Bei dem letzten Wort "hier" konnte man sich von der Mailingliste abmelden, das hat sogar mit einem RECHTSCLICK der Mouse funktioniert, so dass man sich da abgemeldet hat, obwohl man das gar nicht wollte ... das sah dann so aus ...
Dann muss man gleich den Support anschreiben, dass das irrtümlich war, man also weiterhin Mails von Goodgame und dem Goodgame Support empfangen will/kann ...
viele erst nach dem 25.05.2018, also als die DSGVO schon längst in Kraft getreten war, andere hatten einen Hinweis auf dem Bildschirm bekommen ...
(leider waren die Links "AGB" und "Datenschutzerklärung" nicht als Link gekennzeichnet ... Links werden im Normalfall UNTERSTRICHEN angezeigt, damit man sofort erkennen und sehen kann, dass es sich um einen Link handelt !!!)
oftmals auch viel zu spät, jedoch das allein genügt nicht seine Einwilligung zu geben bzw. abzugeben. Nur allein der Hinweis, dass etwas geändert wird/wurde/werden musste das allein erfüllt noch nicht die Abgabe der Einwilligung so wie es die DSGVO erfordert!
Eine Einwilligung hätte z.B. so aussehen können ...

also dass man gezwungen ist oder wird, selbst ein Häkchen zu setzen ...
Art 6 dieser DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/) sagt ausdrücklich folgendes:
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
2. Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
Goodgame selbst schreibt hierzu dann unter 2. dieser Datenschutzbestimmungen:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften der DSGVO und des BDSG. Eine Datenverarbeitung durch uns findet nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis statt. Bei der Nutzung dieser Website verarbeiten wir personenbezogene Daten nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchtstabe a DSGVO), zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder auf Ihre Anfrage zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchtstabe b DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchtstabe c DSGVO) oder wenn die Verarbeitung zu Wahrung unser berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchtstabe f DSGVO).
Da wie wir nun wissen Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchtstabe a DSGVO nicht zutrifft, weil wir eben keine eigene Willenserklärung abgeben durften oder konnten und die weiteren genannten Buchstaben dieser Verordnung nicht nachvollziehen können, weil wir weder Kenntnis noch Zugriff darauf haben, muss man das nicht unbedingt glauben, was da steht, vor allem weil Goodgame sich geweigert und verweigert hat, dass wir diese neue AGB´s sowie die Datenschutzrichtlinien von Goodgame annehmen können oder konnten, die dürfen wir leider NUR zur Kenntnis nehmen, was nicht im Sinne dieser DSGVO ist !!!
Und noch eines kommt erschwerend hinzu ...
müssen wir dieser Firma Goodgame überhaupt noch glauben, wenn diese Firma die zahlende Kundschaft und Nutzer - mit LUG und BETRUG - aus dem Verkehr zieht ??? Das wird entschieden verneint!!!
Ich kann dazu nur sagen:
Es gibt in dieser DSGVO auch so etwas wie ein Kopplungsverbot !!!
Unter Punkt 2 dieser neuen Datenschutzrichtlinie von Goodgame findet sich zunächst auch noch:
Bei der Nutzung dieses Angebots kann es zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Der datenschutzrechtliche Begriff „personenbezogene Daten“ bezeichnet dabei alle Informationen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Menschen beziehen. Auch die IP-Adresse kann so ein personenbezogenes Datum sein. Eine IP-Adresse wird jedem mit dem Internet verbundenen Gerät durch den Internetprovider zugewiesen, damit es Daten senden und empfangen kann. Bei der Nutzung der Website erfassen wir Informationen, die Sie selbst bereitstellen. Außerdem werden während Ihres Besuchs auf der Website automatisch bestimmte Informationen über Ihre Nutzung der Website durch uns erfasst.
Dazu folgendes:
Es kann nicht zur Verarbeitung bezogener Daten kommen, sondern es wird
- in JEDEM FALLE -
zur Verarbeitung personenbezogenen Daten kommen, das wird von Goodgame mit Absicht verschwiegen, verniedlicht und zunächst verheimlicht.
Dazu muss man aber auch wissen, was personenbezogene Daten sind und sein können ...
Personenbezogene Daten sind z.B.
Allgemeine Personendaten wie : Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, usw.
Kennnummern wie: Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer, usw.
Bankdaten: Kontonummern, Kreditinformationen, Kontostände, usw.
Online-Daten: IP-Adresse, Standortdaten, usw.
Physische Merkmale wie: Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Konfektionsgröße, usw.
Besitzmerkmale sind z.B.: Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten, usw.
unter Kundendaten versteht man: Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten, usw.
Werturteile sind z.B. Schul- und Arbeitszeugnisse, usw.
Es gibt also sehr viele und auch verschiedene PERSONENBEZOGENE DATEN ...
Grundsätzlich sind alle Daten, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lassen personenbezogene Daten.
Natürliche Person ist jeder Mensch !!!
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Ziffer 1 der DSGVO alle Angaben, die bei Zuordnung zu einer natürlichen Person Einblicke ermöglichen in deren physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität.
Daneben existieren auch noch besondere personenbezogene Daten, die eines erhöhten Schutzes bedürfen. Die Vorschriften zur Sammlung und Verarbeitung solcher Daten sind wesentlich strenger. Solche besonders sensible personenbezogene Daten sind nach § 4 Absatz 9 BDSG:
a) Angaben über rassische sowie ethnische Herkunft
b) politische Ansichten
c) religiöse sowie philosophische Überzeugung
d) Gewerkschaftszugehörigkeit
e) Angaben über die Gesundheit einer Person
f) Daten zur Sexualität eines Menschen
und wenn wir schon bei UNSEREM DEUTSCHEN RECHT angelangt sind ...
Das nach § 5 BDSG verpflichtende Datengeheimnis bedeutet damit für jeden Goodgame-Mitarbeiter der die Daten verarbeitet oder Zugriff darauf hat ...
Er (dieser Goodgame Mitarbeiter) darf keine personenbezogenen Daten erheben oder verwenden, wenn dies aufgrund fehlender Einwilligung oder fehlender gesetzlicher Grundlage unzulässig ist.
Darüber hinaus darf er die Datensätze nicht zweckentfremden – und auch keinem Dritten zu einem anderen, unzulässigen Zweck (Werbung z.B.) überlassen.
Wie gesagt und erwähnt, diese Einwilligung zu den Goodgame AGB sowie den Datenschutzrichtlinien, durften und konnten wir nicht abgeben !!! Wir alle durften, wenn wir wollten diese Änderungen der Goodgame AGB sowie der Goodgame Datenschutzerklärung NUR ZUR KENNTNIS nehmen, also lesen ... somit sind diese Goodgame AGB und die Goodgame Datenschutzerklärung für uns alle ...
NICHT GÜLTIG - NICHT BINDEND - NICHT WIRKSAM !!!
Dann wäre noch folgendes hinzuzufügen ...
Wann handelt es sich um einen Verstoß gegen das Datengeheimnis?
In nicht öffentlichen Unternehmen müssen die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Auch müssen in nicht öffentlichen Unternehmen die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.
Nach § 43 Absatz 2 BDSG handelt eine Person oder Firma (wie Goodgame) in folgenden Fällen ordnungswidrig – je nach Einzelfall mit Vorsatz (davon gehe ich persönlich aus) oder fahrlässig:
Sie erhebt oder verarbeitet unbefugt nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten.
Sie stellt derlei Daten unbefugt zum automatisierten Abruf bereit.
Sie ruft unbefugt entsprechende Daten ab – ob aus einem automatisierten Verfahren oder auf anderen Wegen, ist dabei unerheblich.
Sie erwirkt die Übermittlung solcher Daten unter falschen bzw. unrichtigen Angaben.
Sie nutzt die Daten zweckentfremdet.
Sie stellt den Abschluss eines Vertrages in Abhängigkeit zur Einwilligung des Betroffenen.
Sie nutzt die überlassenen Daten zum Zwecke der Marktforschung, im Rahmen von Werbe- oder Markstrategien, obwohl der Betroffene dieser Nutzung widersprochen hat.
Sie verstößt gegen das Zusammenführungsverbot, soweit dies im Einzelfall bestimmt ist.
Sie teilt unrechtmäßig übermittelte oder zur Kenntnis gelangte Daten “nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig” (§ 43 Absatz 2 Ziffer 7 BDSG) mit.
Personenbezogene Daten ... das heißt auch, wenn wir damit konfrontiert werden, wir hätten WPE benutzt damit Goodgame mit einer Ausrede - weil das ja nicht stimmt - die Accounts sperren kann, dann muss ich auch hinzufügen, dass diese Vorgänge von Goodgame und deren Mitarbeitern auch als Straftat gewertet werden können, wenn die beschuldigte Person (Mitarbeiter von Goodgame) den Verstoß gegen das in § 5 BDSG bestimmte Datengeheimnis vorsätzlich beging, um sich zu bereichern, jemandem zu schaden oder weil sie dafür entlohnt wurde (§ 44 Absatz 1 BDSG). Denn solche Daten wie WPE werden und wurden von Goodgame nie erhoben, weil wir das nicht machen und die meisten Spieler gar nicht können !!!
Da wären wir mal wieder bei der Goodgame Betrügerbande angelangt ...
Aufgrund der DSGVO kann sich also künftig jeder Gesperrte dem WPE vorgeworfen wird - weil wir dieser Goodgame Datenschutzerklärung nicht zustimmen konnten und durften - wenn solche Daten überhaupt erhoben werden (das wird nicht der Fall sein) - an die oder den jeweiligen Datenschutzbeauftragten seines Bundelandes wenden können ... weil dies dann eindeutig ein Verstoß gegen die DSGVO ist und wäre ... wenn solche Daten ohne Einwilligung des Betroffenen - also uns allen - "wenn auch nur angeblich" erhoben werden !!!
Die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer findet ihr unter:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Links/Inhalt2/Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragte.php
Wenn ihr der Ansicht seid, dass eine Verarbeitung der euch betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt, habt ihr nach Maßgabe des Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer der Aufsichtsbehörden.
Ihr könntet euch da allerdings auch gleich an den Datenschutzbeauftragten von Goodgame wenden ... das wird die ganze Prozedur verkürzen. Dass der leider nicht persönlich genannt wird, ist natürlich mal wieder lachhaft ...
Ihr erreicht den Goodgame Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:
Altigi GmbH/Goodgame Studios
c/o Datenschutzbeauftragter/ vertraulich
Theodorstraße 42-90, Haus 9
22761 Hamburg
wenn ich das schon lese ... Goodgame ...
vertraulich ??? ... ohne einen Namen ???
Vertraulichen Brief an irgend jemand bei Goodgame (vielleicht die Putzfrau, Hausmeister oder gar Sunflower???) wer weiß wo und bei wem das Schreiben landen wird ...
Goodgame, das mit seinen Mitarbeitern (zumindest einige davon) seit Jahren nichts anderes im Sinn hat, als zu betrügen und mit reiner Willkür ehrliche Spieler und deren Accounts aus dem Weg zu räumen
- mit bisher noch nie bewiesenen Behauptungen -
die einem die Harre zu Berge stehen lassen !!!
Sigge 15.06.2018