Kommentar zu Art.13 Urheberrechtsreform der EU

Kommentar zur Urheberrechtsreform (Art.13) der EU

 

Ich weiß, das hat NICHTS mit Goodgame zu tun, das hat NICHTS mit Goodgame Poker zu tun ... trotzdem wird es uns ALLE treffen, egal ob Jung oder Alt !!!

 

Nach der DSGVO (mangelhafte Umsetzung), der nächste "geistige Dünnschiss" aus Brüssel der EU-Europa und damit auch Deutschland künftig ausgrenzen wird!

Die folgenden EU-Kammern  – das Parlament, der Rat und die Kommission – haben sich am 13.02.2019 auf einen gemeinsamen Reformentwurf (Art. 13 Urheberrichtlinie siehe unten als PDF) geeinigt. Diese Einigung vom Mittwoch muss bis voraussichtlich April d.J. allerdings noch vom Parlament und den einzelnen Staaten der Europäischen Union (8 sind dagegen) bestätigt "abgesegnet" werden.

Bleibt zu hoffen, dass es da einige Staaten "mehr" darunter gibt, die gegen  das "Ende des freien Internets" sind, denn nichts anderes bedeutet diese Reform.

Aus Geldgier und weil man den großen der Branche (Google, Facebook, Twitter, Instagram, Microsoft (Bing) Yahoo, usw. usw.) das Handwerk legen bzw. an deren Kohle bereichern will, haben sich EU-Politiker diesen Schwachsinn ausgedacht. Die "Regressforderungen für Urheberrechtsverletzungen" der Wirtschaft und Industrie gehen künftig nicht mehr auf den Verursacher (den wahren Täter) sondern auf den Plattformbetreiber über. Das ist einfacher und der Plattformbetreiber hat mit Sicherheit Geld … um nichts sonst geht es dabei !!!

Ein "freies und freizügiges" Internet in Europa (ausgenommen NICHT EU-Länder) wie wir es kennen und lieben gelernt haben, wird es künftig (spätestens ab 2022) nicht mehr geben, wenn nicht noch etwas passiert. Dazu muss man nicht Nostradamus heißen, dazu reicht der "gesunde, normale Menschenverstand" aus!

In Artikel 13 geht es um die Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie die z.B. oben Genannten. Diese müssen in der Zukunft alles dafür unternehmen um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, entgegen aller bisherigen Rechtssprechungen, selbst höchstrichterliche, vorbeugende Maßnahmen ergreifen.  Geschützte Werke (Musik, Bilder, Fotos, Videos, Presseartikel, Nachrichten, usw. müssen in Zukunft "lizensiert werden" bevor sie auf den entsprechenden Plattformen für die Allgemeinheit zu sehen, lesen oder zu hören sind. Im Idealfall sollen die erst gar nicht hochgeladen werden dürfen. So wie es diese Urheberrechtsreform vorsieht, betrifft das insbesondere alle geschützten Texte, Fotos, Bilder, Musikstücke und Videos ...

also im Grunde genommen ALLES, denn wenn man dies nicht selbst angefertigt hat, war es ein Anderer und der hat dafür die Urheberrechte bzw. hat diese Urheberrechte bereits veräußert oder lizensiert.

Die Technik ist aber noch nicht so weit, dass die dafür geforderten Upload-Filter wie Menschen reagieren können, demnach auch nicht erkennen ob das ein Witz, Satire oder gar etwas eigens Geschaffenes ist. Eine technische Kontrolle wie sie Art. 13 verlangt ist "Sience Fiction" und derzeit nicht für alles Geld der Welt realisierbar!

Die EU sorgt nicht für ein freies Netz sondern das ist ein Schritt

"ZURÜCK in die VERGANGENHEIT" !!!

Die Presse, das Fernsehen haben große Mitschuld da über dieses Thema weder "öffentliche Diskussionen" stattfanden, noch der gemeine Bürger davon Kenntnis erlangen durfte, was die EU da für einen „BULLSHIT“ plant. Fast sämtliche Nachrichtenkanäle haben all das unterdrückt und nicht ausgestrahlt oder gedruckt, wohlwissend, dass die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll. Nun ist es fast zu spät, darüber zu diskutieren, weil inzwischen (vor allem von Frankreich und Deutschland) Fakten geschaffen wurden.

Ich entsinne mich da an einen  Satz unserer Bundeskanzlerin vor wenigen Jahren,

dass das Internet "Neuland für uns Deutsche" sei …

Nun verstehe ich auch, dass man einen Schritt zurück machen will,

manche sind eben sogar Heute noch nicht so weit!!!

Diese geforderten Upload-Filter sind auch nicht in der Lage, zwischen rechtswidrigen und legalen Inhalten zu unterscheiden und werden daher in Zukunft alles löschen oder erst gar nicht zulassen, was verdächtig aussieht oder erscheint.

 

Genau dies entspricht einer Zensierung des Internets !!!

Genau dies entspricht der Zensierung der angeblichen freien Meinungsäußerung !!!

 

Gerade für die Jugend von Heute, ist dieser Artikel 13 ein Schlag ins Gesicht …

Die CDU ist für diesen Artikel, da braucht sich die CDU künftig aber auch nicht zu wundern, wenn die Jugend AFD wählt, denn mit diesem Artikel 13 wird die Meinungsfreiheit "NUR IN DER EU" eingeschränkt, weil die Google-Suche dann nur noch das ausspucken kann, was vom Urheber gewollt ausgespuckt werden darf.

 

Eine Suche in den Suchmaschinen wird mit Art. 13 darin enden, dass man künftig die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen suchen muss ...

Freie Meinungs– Informations- und Pressefreiheit sind dann Geschichte, obwohl dies im Grundgesetz ein RECHT für ALLE und JEDE(N) ist.

Natürlich sieht der Art. 13 auch Ausnahmen und Sonderfall-Regelungen vor…

Unternehmen,

die jünger als drei Jahre sind,

einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben

unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben

 

sollen von Artikel 13 ausgenommen (ausgeschlossen) werden.

 

LOL, schon mal etwas davon gehört …

GLEICHES RECHT für ALLE ???

Wozu Ausnahmen, wenn es um Urheberrechte und die "Strafzahlungen" derer geht ???

Jungunternehmer dürfen laut Art.13

dieses Urheberrecht - mit Europa-Recht - umgehen ???

Diese "Jungunternehmen" betrifft Art.13 nicht … hat man einen Punkt dieser 3 Ausnahmen erreicht, schließt man einfach die Plattform und fängt unter anderem Namen neu an … schließlich lässt sich damit bis zu 10 Millionen jährlich verdienen ...

1 Festangestellter und 20 Mini-Jobler versüßen diesem Jungunternehmer die Jahresferien auf Malle, denn ihm bleiben mindestens noch 5 Mio jährlich NETTO !!!

 

Selbst der Europäische Gerichtshof hat 2012 bereits entschieden, dass Plattformbetreiber bzw.  Anbieter sozialer Netzwerke nicht zur Vorkontrolle im Internet gezwungen werden können (Urteil siehe unter nachfolgendem, betreffendem Aktenzeichen) AZC 360/10

 

Nun wird dieses Urteil des höchsten Europäischen Gerichts aufgrund Geldgier und Befangenheit an absurdum geführt …  Warum wurde geklagt und welche Begründung zum Urteil ließ der EUGH verlauten?

"Eine belgische Verwertungsgesellschaft wollte einen Plattformbetreiber zur Einführung eines Filtersystems zwingen. Der EUGH sah darin jedoch einen Verstoß gegen das Verbot der allgemeinen Überwachungspflicht. Außerdem würde die unternehmerische Freiheit des Unternehmens durch das teure und komplizierte System beeinträchtigt."

Nicht einmal 7 Jahre später ist das ALLES UNSINN???  

Art.13 ist daher ein Rückschritt, weit hinter die erwähnte, nachvollziehbare, logische Begründung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung.

 

Weil ein paar Lobbyisten-Politiker – die offenbar von der ganzen Komplexität und Materie keine Ahnung haben – meinen sich profilieren zu müssen??? Ohne eigene Ideen oder Gedanken zu haben, dabei auch noch nachweislich (man kennt das ja schon)  einfach  frech abschreiben und selbst gegen Urheberrechte dabei verstoßen … siehe:

https://www.golem.de/news/eu-urheberrechtsreform-eu-berichterstatter-axel-voss-kupfert-bei-bertelsmann-ab-1902-139257.html

 

... nur peinlich, wenn solche Dinge auffliegen !!!

 

Bisher war die RECHTSGRUNDLAGE völlig ausreichend, man musste nur die Quellenangabe nennen, dazu hat meist ein Link oder die Info (Urheber) dazu ausgereicht. Künftig wird das nicht mehr ausreichen … Die großen Plattformen haben bereits einen gut funktionierenden Filter … Art.13 will jedoch ALLES filtern! Die EU will sich daran finanziell aber nicht beteiligen, sondern lastet diese hohe finanzielle Bürde den Plattformbetreibern auf, obwohl man ganz genau wissen muß, dass es derzeit solch einen allumfassenden, punktgenauen  Upload-Filter nicht gibt, der genau so funktionieren wird oder könnte, wie es in Artikel 13 verlangt wird ...

Schon mal daran gedacht, wenn diese vorgeschriebenen Upload-Filter trotz aller Bemühungen nicht genau so funktionieren wie sie sollten???

Dann werden ganze Webseiten, Blogs und Kanäle gelöscht, gebannt, gesperrt ... denn um sicher zu gehen und nicht dafür haften zu müssen, müssen diese Inhalte aus dem Internet verschwinden. Es reicht mit Art.13 Urheberrecht künftig nicht mehr aus, dass man Inhalte erst löschen muss nachdem man darauf aufmerksam gemacht wurde. Nein die Haftung tritt künftig sofort (mit dem Upload) ein.

 

Armes Deutschland,

ganz armes Europa …

 

Die Briten sind nach  dem Brexit davon nun nicht mehr betroffen … Glück gehabt !!!

Die Schweiz wird das Gallien des Internets in Europa sein ...

Freies Internet gibt es dann nur noch um Europa herum …

 

Wir in der EU haben mit Art.13 eine Stufe erreicht, gleichauf mit Nordkorea aber noch weit vor China, Russland und der muslimischen Welt …

Neandertal,

das ist unsere wahre Heimat …

da das Internet für uns Neuland ist,

wir keine freie Meinung haben sollen,

von der Wirtschaft und deren Lobbyisten (vor)geführt werden …

 

Unter folgendem Link könnt ihr diese EU-Richtlinie komplett nachlesen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593

So sieht das aus ...

Spalte DE und PDF auswählen (das kann Jede(r) lesen dann)

 

Hinweis: runter scrollen bis Seite 31 (Art.11, Art. 13)

 

Hinzugefügt am 17.02.2019 (bin ja auch keine Maschine)

 

Was ist für die Zukunft so gefährlich an dieser Verordnung ?

Diese geforderten Upload-Filter werden das Web wie wir es kennen vernichten. Die Sperrungen von Uploads werden im Zusammenhang mit den geforderten Filtern dafür sorgen, dass die Plattformen und deren Betreiber künftig über 90 % der Uploads blockieren müssen um nicht in Regressanspruch genommen werden zu können.

Typischer Weise, werden sich jetzt schon RECHTS-Anwälte darauf spezialisieren um die Plattform-Betreiber sofort mit Klagen überhäufen zu können … solche Spezialisten (Abmahn-Anwälte z.B.) gibt es zuhauf, nur jetzt geht es um das große Geld, da werden auch die großen Kanzleien gerne mitmischen, denn nun geht es um hohe Summen und gegen REICHE FIRMEN und die haben das "nötige Kleingeld" … da geht kein Anwalt leer aus !!! Auch die Auftraggeber solcher Klagen können sich zumeist jahrelange, teure Prozesse leisten …

Das Posten von Links wird in Zukunft ein riesiges Problem werden, denn Artikel 11 sorgt dafür, dass die Links ohne eine Vorschau angezeigt werden müssen …

Wer bitte vertraut in der heutigen Zeit Links, die man geschickt oder präsentiert bekommt, ohne zu wissen was sich dahinter verbirgt???

WIE DUMM und IDIOTISCH ist das denn???

Noch schlimmer wird es, wenn man nur mal von "SERIÖSEN NACHRICHTEN" ausgeht. Künftig müssen Plattformbetreiber Geld dafür bezahlen, sollten diese Nachrichten verlinkt sein. Wir werden mit dieser Urheberrechtsreform in Zukunft keine "kostenlosen Nachrichten" mehr googeln oder teilen können! Dabei sollten doch gerade diese Verlage und diese Presse froh sein, dass es in den letzten Jahren Plattformen gab, bei denen man die NEUESTEN und WICHTIGSTEN NACHRICHTEN schnell und unkompliziert finden konnte. Diese Verlage sollten froh sein, dass auch ihre Müllberge nicht aus dem Internet verschwunden sind. Diese Verlage sollten froh sein, dass ihr Nma und ihre Nachrichten sich frei weltweit verbreiten konnten und durften, das war alles kostenlos von den Betreibern dieser Plattformen, die man nun finanziell nur noch abschlachten will. Nun sieht dieses neue, EU-modernisierte Gesetz vor, dass zwar weiterhin Links angezeigt werden können – allerdings nur in "einzelnen Worten", "kurzen Texten" wobei dann selbst eine Überschrift bzw. Schlagzeile (das sind oftmals nur 2 oder 3 Worte) oder ein ganzer Satz zu veröffentlichen, für Suchmaschinen verboten sein wird. Dadurch wird auch das Finden von seriösen Nachrichten auf seriösen Webseiten erschwert.

Nachdem die meisten Zeitungen und Verlage eh einen Überlebenskampf führen, viele davon längst begraben sind, legen sich diese Verlage nun selbst den Strick um den Hals, weil sie meinen vom großen Kuchen dieser Plattformen auch etwas abbekommen zu können. Das wird nicht der Fall sein, denn Hobby-Journalisten werden uns künftig diese Nachrichten näher bringen, nicht mehr "angeblich seriöse Verlage und Verlagshäuser", denn auch hier gilt für die Zukunft:

GEIZ IST GEIL !!!

Dieses bescheuerte Gesetz muss nur noch vom Parlament und den jeweils einzelnen Staaten der EU bestätigt (angenommen, ratifiziert) werden … danach haben die einzelnen Staaten nur 2 Jahre Zeit diese neu aufgestellten Regeln in „Nationales RECHT“ umzusetzen …

 

Fazit:

Wenn es jemand schafft, solche Upload-Filter bereitzustellen, dann werden das keine Hand voll Firmen sein, ich tippe da auf maximal 4 (Apple, Google, Microsoft und Facebook) und genau diesen Firmen wollte man das viele Geld abnehmen …

Das Gegenteil wird eintreffen, denn diese Firmen werden dann ihre Filter für viel Geld lizensieren (verkaufen, vermieten) und damit noch mehr Geld scheffeln als bisher … dumm gelaufen würde ich sagen!

Art. 13 (in Verbindung mit Art. 11) ist in meinen Augen eine Kampfansage, ein Handelskrieg gegen die weltweit führenden Unternehmen der Branche. Nachdem man die Technologie bereits in China untergebracht hat, will man nun auch noch Suchmaschinen dort unterbringen? Yandex (Russland) Baidu, QQ, Taobao, (alle China) usw. werden sich angesichts dieser EU-Verordnung größter Beliebtheit erfreuen, denn gegen diese Suchmaschinen oder gegen diese Länder ist es schwieriger (wird es schwieriger sein) vorzugehen … mit Art 13 hat die EU Zustände wie in China geschaffen, da werden Dienste (z.B. Weibo) und Suchmaschinen staatlich überwacht und unterliegen einer Internetzensur, die staatlich verordnet wurde, denn auch da wird gefiltert !!! Nicht um abzukassieren wie es nun in der EU geplant ist, sondern um Inhalte zu sperren ... im Endeffekt läuft BEIDES auf das Gleiche hinaus, weil Filter eingesetzt werden !!!


Das sogenannte Darknet wird erblühen, VPN, Proxy und Thor-Browser werden künftig Standard sein und werden, aber davon haben diese EU-Politiker bestimmt auch keine Ahnung …

Das (Ahnung) brauchen die auch nicht zu haben, wenn man so wie manche "überbezahlte Politiker" ungeniert abschreibt und damit selbst gegen Urheberrechte verstößt …

Ach so, sorry … solche Schlagzeilen wird es künftig ja auch nicht mehr geben im Internet  …

 

WIR verstehen das !!!

Dass man da künftig rein zufällig in den Text stolpern muss und nicht mehr danach suchen kann …

 

Bleibt noch festzustellen, dass die große Koalition im Koalitionsvertrag beschlossen hatte, dass es keine Uploadfilter geben soll ... dieser Koalitionsvertrag ist einseitig von der CDU gebrochen worden ... die SPD hätte also die Möglichkeit die Koalition aufgrund dieses Vertragsbruches sofort aufzulösen ...

Offensichtlich ist sich (auch in der SPD) JEDE(R) selbst der Nächste und freut sich auf den Zahltag als "Bundestagsabgeordneter oder Minister"

 

Wer Lust dazu hat oder das Bedürfnis verspürt das EU-Amtsblatt in ihrem ursprünglichen Entwurf lesen zu wollen, folge bitte diesem Link

Zugang zum EU-Recht findet ihr unter diesem Link

 

 

Zur Petition gegen diesen EU-Unsinn geht es HIER

Name, Vorname und E-Mailadresse (für einen guten Zweck) genügt

Diesen Link solltet ihr auch euren Freunden, Verwandten und Bekannten zukommen lassen (also teilen). Als Information sollte dieser Text, diese Seite von mir ausreichend sein, das sollte JEDE(R) verstehen und wissen worum es geht !!!

Um die Zukunft im Internet

Sigge 14.02.2019

letzte Überarbeitung erfolgte am 17.02.2018

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