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sammy hat am 03.05.2016 11:58:26 geschrieben :

Mathe
Hi Sigge,
das hast du ja mal richtig gut gelöst! Respekt!

Die Lösung besteht darin, die durch die Ziffern umrandeten Bereiche zu zählen. Eine 8 hat zwei solche Bereiche. Die Zahlen 4, 6, 9 und 0 haben je einen Bereich. In der Zahl 62257 gibt es genau einen (1) Bereich.

Es ist doch so einfach, aber wir alten Säcke sehen mal wieder den Baum vor lauter Wald nicht ....zumindest nicht gleich, so wie die Erstklässler.
 
Kommentar: Hi Sammy,

das mit den Bereichen - also ich habs da eher mit geschlossenen und offenen Zahlen - im Prinzip ist beides richtig - der geschlossene Bereich (Feld) bei Zahlen ist der springende Punkt. Wie gesagt ohne Vergrößerung würd ich wohl noch heute dran sitzen ...

lg Sigge

sammy hat am 02.05.2016 12:51:45 geschrieben :

Zeitspiel
Hi Sigge.
 b) ein Verhalten vorliegt, dass das Spielerlebnis anderer Spieler nicht unwesentlich beeinträchtigt,
also jetzt wirst du aber pingelig , ich wäre aber nicht abgeneigt, solche spieler auch zu sperren, aber da müsste ggp ersteinmal bei den richtigen betrügern, multis und schiebern anfangen.

lg sammy

p.s.: der 180kg mann wohnt nicht hier, mit sicherheit warst du dann an der falschen hausnummer...eigentlich schade, aber nächstes mal gebe ich dir die gps daten, dann zählt solch eine ausrede nicht mehr .
 
Kommentar: Hi Sammy,

ich werde nicht pingelig, es ist laut AGB doch Fakt, dass sich Spieler, wie ein gewisser Rahmer - unfair und unsportlich verhalten, darüber hinaus diese Spielweise außerhalb der Legalität ist. Das kann man nicht schön reden, für mich ist das fast die gleiche Stufe wie ein XP Betrüger oder Chips-Schieber. Die Ziele (TP Ranking) sind andere, aber auch diese Ziele werden mit illegalen Mitteln verfolgt oder erreicht - und nur darum geht es!

Also war das doch wo anders - mh - was nützen mir die GPS Daten, bei meinem Glück stürzt der Satelit ab und ich lande im Nirgendwo - als es noch kein Internet gab, da war man mit der postalischen Anschrift zufrieden zu stellen - hehe... Nein, das war keine Ausrede, ich hab keine Kosten und Mühen gescheut um den Rauchsignalen zu folgen ... Dein Wigwam hattest du aber woanders aufgeschlagen.

lg Sigge

PokerfaceSigge hat am 01.05.2016 23:31:22 geschrieben :

Server down? Freeroller Runde 2 am 1. Mai 2016
Da will man wieder aktiv am Geschehen teilnehmen, offenbar ist jedoch der Server down. Na da bin ich mal gespannt  ... ob alle geflogen sind und nicht mehr ins Spiel kommen, oder ob ich das alleine bin (leider habe ich keine Multis, um das nachprüfen zu können) ... irgendjemand muss wohl die nächste Runde erreichen, oder wird das Turnier gar abgebrochen und neu fortgesetzt?
 
Kommentar: Der Server war ca 30 Minuten down. Dass das innerhalb 30 Tagen 2 mal passiert ist schon verdächtig. Dieses mal waren es nur 30 Minuten - das letzte Mal (war glaube  ich am 11.4.) waren das Stunden ... da ist doch irgendwas im Busch ...



Achso, das Turnier lief einfach weiter, als der Server wieder zu erreichen war, war der BB bereits bei 5760 ! als ich on war.



Dass das kein geplantes Update war, sah man daran, dass es keinen Hinweis gab, dass der Server heruntergefahren wird, also muß es sich wohl erneut um eine Anschlag auf die Server gehandelt haben. Zudem um diese Uhrzeit? kurz nach 23 Uhr - das wäre dann schon außergewöhnlch!



PokerfaceSigge

spammy ;) hat am 01.05.2016 18:16:06 geschrieben :

Denken, Wissen, Siegen
Kinderleichte Rechnung

56784 = 4
11111 = 0
72348 = 3
88652 = 5
588811 = 6
75213 = 0
65465 = 3
62257 = ?

Dieses Rätsel wurde Erstklässlern, Abiturienten, Studenten und Mathematikern vorgelegt. Während die Mathematiker stundenlang an der Lösung tüftelten hatten die Erstklässler bereits nach wenigen Minuten das Rätsel gelöst
 
Kommentar: Also, wie bereits erwähnt, es hat mich mehr als stutzig gemacht, dass verschiedene Werte das gleiche Ergebnis haben sollen/können. Ohne Hilfsmittel, wäre ich nicht auf die Lösung gekommen, denn dass das nicht mathematisch zu lösen ist war mir fast auf den ersten Blick klar.

Mein Hilfsmittel dabei war mein Bildschirm und Word ...

Zunächst habe ich die Werte deren Ergebnis = 0 ist mir gegenübergestellt - das hat nichts genutzt. Zum Vergleich habe ich dann direkt darunter die Werte deren Ergebnis = 3 ist darunter platziert - außer nem doofen Blick kam da nix ...

dann habe ich diese Eingaben einfach vergrößert (schriftgröße 48) und mir das dann innig betrachtet - dann fiel es mir nach etwa 15 Minuten wie Schuppen von den Augen ... Des Rätsels Lösung 62257 = 1

Also nur auf einem Blatt Papier, ohne die Möglichkeit mir das vergrößert anzusehen, die Zahlenwerte gegenüberzustellen - darauf wäre ich nie gekommen.

Den alten Mann hast du sowas von gefordert, dass er nun ne Woche Urlaub nötig hat!

LG Sigge

Mirko hat am 01.05.2016 10:56:05 geschrieben :

Fan Seite
Hallo Pokerface,
du entpuppst dich als unser Sprachrohr, unser Korespondent und unseren Anwalt in allen Belangen und Bereichen. Ich hätte mal das Forum unter deiner Leitung sehen wollen, das würde dann heute noch existieren. Ich finde es toll wie du das alles machst und vor allem wie sachlich und geduldig sowie ausführlich dein Kommentar im Gästebuch immer wieder ist. Anders als im Forum habe ich hier noch keine Beleidigung oder Aroganz erleben müssen. Man erlebt mit jedem Wort und jeder Silbe die Hingabe von dir, deswegen ist das die beste Fanseite die ich je zu einem Spiel gelesen habe, besonders dein Gästebuch hat es mir angetan. Vielen Dank für alles was du der Pokergemeinschaft und deinen Lesern anzubieten hast.

Schönen Feiertag noch, Mirko
 
Kommentar: Hi Mirko,

schön dass es dir hier gefällt, ich hoffe du hast Freunde in diesem Spiel, denen du diese Seite weiterempfehlen kannst, wenn sie dir schon so gefällt. Natürlich werd ich mich weiterhin um alle Fragen und Anregungen kümmern.

Besten Gruß
PokerfaceSigge
 

sammy hat am 30.04.2016 21:17:57 geschrieben :

Rahmer
Er ist ein Zeitspieler und verstößt somit gegen die AGB von Goodgame

Ist das wirklich so, das kann ich fast nicht glauben!
 
Kommentar: Hi Sammy,
du darfst es ruhig glauben - siehe Goodgame AGB darin steht unter:

9     Vertragslaufzeit; Löschung von User Accounts
9.3     Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  

 b) ein Verhalten vorliegt, dass das Spielerlebnis anderer Spieler nicht unwesentlich beeinträchtigt,

Zusatzkommentar: Bei einem Zeitspieler am Turniertisch wie etwa  Rahmer, werden bedeutend weniger Spiele gespielt, dadurch erhalten diese Mitspieler weniger Gelegenheit XP zu erlangen. Dies ist zum Beispiel schon mal eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des Spielerlebnisses. Der andere Punkt ist der, dass durch das Zeitspiel solcher Spieler, die BB zwar auch in den gleichen Abständen sich erhöhen, jedoch hat man aufgrund der zuvor genannten Problematik, auch weniger Chancen sich mehr Chips zu erspielen. Besonders deutlich wird das dann wenn der BB 640 oder 1280 Chips oder gar 2560 beträgt - ruckzuck ist man da genullt - ohne  dass man tatsächlich zum Spielen kommt.

Also kann sich jeder Spieler über dieses Zeitspiel eines Rahmer (und auch anderen) beim Support darüber beschweren und sich auf die AGB Punkt 9 Absatz 9.3 b beziehen ... und zum Beispiel die Löschung solcher User-Accounts beantragen ... weil diese Spielweise laut den Goodgame AGB´s - NICHT ERLAUBT ist!

lg Sigge ...ganz liebe Grüße an Walli zurück

sammy hat am 30.04.2016 18:15:16 geschrieben :

ds für die Auskunft
Hi Sigge,
danke schön für die Auskunft zwecks den TP Punkten.
Ich wollte auch einmal meine Goldbarren verjubeln und erster in der Liste machen...das habe ich aber nach zwei Tagen ad acta gelegt, keine Chance, ausser jemand lebt nur für GGP.
Man braucht unglaublich viel Zeit und Nerven und das macht es mir unmöglich, jemals in der TL vorne mitzuspielen.

das veraltete XP hab ich abgeschafft und hab mir Win7 ulti zugelegt. Die Festplatte zuvor 2 mal formatiert und dann neu aufgesetzt. Das was ich nun noch benötige ist ein besseres (neueres) Video-Aufnahme-Programm, das sollte in den nächsten Tagen eintreffen. Naja ist schon ein Sprung von 32 bit auf 64 - da sollte dann alles passen.
Ich fahre auch noch mit XP durch die Gegend, allerdings steht der zweite PC auch mit Win7 Ulti am Start.
Win8+10 habe ich zwar auch, aber das wird bei mir vorerst nicht genutzt...getestet und für nicht tauglich eingestuft. Allerdings konnte ich mich auf Grund der vielseitigen Einstellungen und Konfigurationen bei einer Neuinstallation, noch nicht durchringen, es im Alltag zu nutzen.

Camtasia ist ein sehr gutes Proggie für Desktopaufnahmen.

LG sammy und gruß von Walli

P.S.: Wir testen heute den Smoker, machen Pulled Pork und Rippchen, Brot wurde auch schon gebacken.Du kannst ja im laufe des Abends vorbeikommen, es gibt genug
 
Kommentar: Hi Sammy,

bitte schön, gerne doch, dafür ist doch diese Seite da ...

Ich hab mal selbst einen Monat ein bischen um TP mitgespielt - aber da auch nur so ca 60 bis 70 % der kleinen Turniere zuzügl. natürlich Free - hab es sogar auf Platz 10 damals geschafft (Ruhmeshalle Januar 2014) weil ich es unbedingt mal wissen wollte, was man dafür aufbringen und wieviel Zeit man dafür opfern muss. Wenn ich ehrlich sein soll, mir hat das Pokern in diesem Monat gar keinen Spaß gemacht, war mir echt zuviel und ich hab da mit angezogener Handbremse gespielt - hier und da auch mal leichtsinnig ein ai mitgemacht usw. Der Spaßfaktor geht bei der TP-Jagd verloren ...

Win 7 Ulti gibt es inzwischen sehr günstig (um die 10-20 Euro) - also darf es keine Überlegung wert sein. Wenn man Win7 bereits hat, bekommt man derzeit noch ein Win 10 Update kostenlos. Ich bevorzuge jedoch Win 7 - irgendwann einmal werd ich das Win 10 testen - im Moment braucht man das aber nicht wirklich. Jedoch XP sollte man in die Tonne kloppen ...

Camtasia Studio 6 hatte ich mit dem XP- Camtasia werd ich mir auch wieder zulegen allerdings Verson Studio 8

Bin den Rauchzeichen vom Smoker gefolgt ... da hat ein 180 Kg Mann geöffnet und gesagt; " verschwinde hier, wir geben nichts" ... hatte mich schon so gefreut, kam extra mit leerem Magen und nu?

lg Sigge und natürlich Gruß an Walli

saramidall hat am 29.04.2016 16:23:43 geschrieben :

Rahmer?
Hallo PokerfaceSigge,

danke nochmal für deine Antwort.
Ich habe mal wieder die Konversation verfolgt wo es um Rahmer ging.
Was genau macht er, das nicht in Ordnung ist? Ich habe gerade mit ihm im Turnier gespielt, da ist mir nur aufgefallen, wie er die ganze Zeit all-in gegangen ist.
 
Kommentar: Hi Sara,

also, dass Rahmer andauernd ALL IN spielt ist untypisch für ihn, er spielt nur ALL IN (normalerweise) wenn er ein gutes Blatt in der Hand hat.

Um auf deine Frage einzugehen, was Rahmer macht, was nicht in Ordnung ist:

Er ist ein Zeitspieler und verstößt somit gegen die AGB von Goodgame

Wenn er heute ALL IN gespielt hat, ist es nur deswegen, weil die TP nicht mehr in die Monats-Wertung gelangen. Ihm kann das also scheißegal sein, was daraus wird - ob er gewinnt oder verliert, denn sein primäres Ziel - möglichst viele TP für die Monatswertung zu erlangen hat er erfüllt.

Die TP-Wertungen der letzten beiden Tage eines Monats gelangen nicht in diese monatliche TP-Wertung, aus diesem Grunde hat er wohl Harakiri anstatt Poker gespielt ...

Rahmer ist und bleibt eben ein kleiner Drecksack (meine persönliche Meinung) ... egal ob er ALL IN spielt oder sich als Zeitspieler auszeichnet - es gibt sicherlich bessere und vernünftigere sowie ehrlichere Spieler als ihn in diesem Game. Da sind besonders hervorzuheben Nixchen, anne-texas, Bärli4545, Poker PROvie, claudia b, ~yellowangel~, Orkis, Pascal13305, FirstJester, Dark Swan, Sammy405, Pokerwalli, lungbernie, um nur mal Einige zu nennen. Dazu, zu den fairen und ehrlichen gehört aber auch mit Sicherheit Rahmers Erzfeind erwi48 - sie ALLE(die genannten in Fettschrift) erreichen regelmäßig gute monatliche TP-Platzierungen mit ehrlichem und fairem Spiel!


LG PokerfaceSigge

Mia hat am 29.04.2016 13:54:16 geschrieben :

Brauche Hilfe Hartz IV
Hallo PokerfaceSigge,

tut mir leid, dass ich mich nochmal an dich und deine Fans hier wenden muß. Ich war heute beim Anwalt und der hat mir gesagt, da kann man nichts machen, da es keine Erfolgsaussichten gäbe. Der Bescheid sei inzwischen sogar rechtskräftig und ich muß mit der 100%igen Sanktion leben. Kann man denn da wirklich gar nichts mehr machen? Wäre fürjede Hilfe dankbar.

lg Mia
 
Kommentar: Hallo Mia,

also ich hatte dir glaube geraten, bzw. dich darum gebeten dafür nicht das Gästebuch zu benutzen sondern an die bekannte E-Mail-Adresse zu schreiben, dennoch will ich dir darauf folgende Antworten geben:

1. Deinen Rechtsanwalt, den kannst du in der Pfeife rauchen, der taugt nichts für SGB Angelegenheiten ...

2. Es ist noch nicht Hopfen und Malz verloren, denn selbst wenn ein Bescheid "angeblich" bereits rechtskräftig ist, so gibt es Wege diesen Bescheid trotzdem noch anzufechten, aber dafür muß sich ein Anwalt der seine Mandanten im SGB vertreten will auch im SGG auskennen ...

§ 66 SGG (Sozialgerichtsgesetz)
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur dann zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 67 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.


In deinem Falle gehe ich mal davon aus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist und war - dazu kommen wir weiter unten

§ 67 SGG (Sozialgerichtsgesetz)
(1) Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Verfahrensfrist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

(2) Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sollen glaubhaft gemacht werden. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.


Ohne Verschulden bedeutet auch, dass die Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheides unrichtig, also fehlerhaft ist und war, oder man nicht die finanziellen Mittel hat sich gegen einen Bescheid zu wehren (z.B. Porto oder signierte Email-Adresse) aufgrund einer z.B. 100%igen Sanktion ...

§ 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz)
(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.

(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.


Dieser Hinweis - §84 Abs. 2 SGG - müßte demnach in jeder Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende eines jeden Bescheides) auftauchen, denn dieser Absatz stellt sicher, dass du bei jeder Behörde und jedem Versicherungsträger deinen Widerspruch einreichen kannst und jede Behörde und jeder Versicherungsträger im Inland  dazu verpflichtet ist, deinen Widerspruch unverzüglich weiterzuleiten. Gerade und erst recht, wenn du gegen einen Bescheid einer 100%igen Sanktion anzukämpfen versuchst. Außerdem verweist dieser Absatz bereits auf die Möglichkeiten §§ 66 und 67 SGG

Laut § 84 Abs. 2 ist die Rede davon, dass die Erhebung des Widerspruchs bei einer anderen Behörde oder einem Versicherungsträger erfolgen kann, also ist die Weiterleitung auch nicht mehr deine Sache, demnach muss diese Weiterleitung auch kostenlos sein!

Dieser Hinweis - auf § 84 Abs. 2 SGG - fehlt aber leider bei den meisten Rechtsbehelfsbelehrungen - und das ist wohl Absicht ...

Das alles hätte dein Rechtsanwalt wissen müssen, such dir einen Fachanwalt und drucke dir diese Antwort aus, lege sie ihm vor, du wirst sehen du wirst Erfolg haben!

Natürlich muß ich an dieser Stelle erwähnen, dass diese Antwort weder eine Rechtsauskunft ist oder darstellen soll, es ist vielmehr eine Hilfestellung!

Ich wünsch dir viel Erfolg!


lg PokerfaceSigge

Behörde siehe: http://www.juraforum.de/lexikon/behoerde

Versicherungsträger siehe: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/versicherungstraeger.html

Teufelchen hat am 29.04.2016 10:59:32 geschrieben :

TP
Hallo Sammy

Tp bekommen Geister sonst würde rahmer nicht als Geist spielen 

lg Teufelchen
 
Kommentar: Hi Teufelchen,

Rahmer spielt als Geist? dann hat er die Zeit ablaufen lassen ... auf dem Weg zu seinem PC

Ich find das sowieso unfair gegenüber anderen (was auch zum Ausschluß führen kann) aber besonders lächerlich finde ich es wenn er sogar noch am Final-Table sein Zeitpiel durchzieht. Es sollte ihm mal jemand sagen, dass da die TP einzig (im Allgemeinen sowieso) und allein von der Platzierung noch abhängen, nicht wie lange er da spielt oder sich die Zeit vertreibt ... spätestens am FT sollte man sich darüber klar sein !!! Der Ehrgeiz vor erwi48 in der TP-Rangliste zu stehen, wird ihn noch umbringen ... dann ist auch seine Zeit - sinnlos abgelaufen

lg Sigge

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