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exsunflowerxx hat am 12.12.2017 21:22:17 geschrieben :
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du weißt schon
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| da weder du noch ich bei gg angestellt sind, war die e-mail privat. anzeige kommt prompt. habe nur auf sowas gewartet von dir gewartet. hatte dich allerdings für schlauer gehalten. |
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Kommentar: hi Sun,
du kannst es hinstellen wie du willst ... du warst JAHRELANG bei GG beschäftigt !!! Jetzt so zu tun, als ob es das nicht gewesen wäre fruchtet hier nicht und bei KEINEM Gericht ...
Vor lauter Boshaftigkeit stotterst du nun sogar schon beim Schreiben ... mach dir keine Sorgen um meine Schläue, für dich reicht das sogar noch im Tiefschlaf ...
LG Sigge
Ps.: Beweise (was die Auszüge deiner E-Mails darstellt) bei dieser hohen und enormen Kriminalität - Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, usw. -unterliegen nicht mehr dem Persönlichkeitsrecht und somit müssen und dürfen die auch veröffentlicht werden
Frag deinen Anwalt ... bevor du dir selbst ein Bein stellst !!!
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exsunflowerxx hat am 12.12.2017 21:17:24 geschrieben :
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ei gugge mal hier!
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| https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-e-mails-im-internet-veroeffentlichen_073598.html |
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Kommentar: hi Sun,
ich empfehle dir dringend auch selbst mal zu lesen, was du hier so reinwirfst ... und das ist nur eine Meinung von vielen !!!
Da du KRIMINELL bist und warst, habe ich auch das RECHT deine Meinung zu veröffentlichen, schließlich sehe ich das als "Geschäftskorespondenz" da du bei GG beschäftigt bist und warst, ich andererseits diese Webseite betreibe und aufrechterhalte ... also lese erstmal, dann versuche zu verstehen was du lesen kannst ...
LG Sigge
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exsunflowerxx hat am 12.12.2017 21:07:37 geschrieben :
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dein schwachsinniger post
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1. War es nicht schlau, Teile einer E-Mail ohne meine Erlaubnis öffentlich zu stellen. 2. Ich habe nie bestritten Forenmod gewesen zu sein. Aber FOREN und nicht Ingamemod. Verschwiegenheitserklärung war natürlich notwendig, da wir auch ohne Bezahlung die IPs der Forenbesucher sehen konnten.Verschwiegenheitserklärungen gelten GRUNDSÄTZLICH über jeglichen Vertrag hinaus und erlöschen nicht mit der Auflösung des Forums. Wenn am Wochenende Spieler ingame gebannt werden, kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Ingamemods gearbeitet haben? Und wenn du 200GB im Monat für Schwarzarbeitsentlohnung hälst, hast du für mich echt nicht alle latten am Zaun. |
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Kommentar: Schwachsinn, Zerstreutheit, Gedächtnisschwäche, das sind Attribute, die ich dir aus dem Stehgreif bescheinigen kann. Das ist so, bei auffälligen Erscheinungen, die mit den Geschlechtsdrüsen verbunden sind. Bei gynäkologischen Affektionen ebenso wie bei Menstruationsbeschwerden und bei totaler sexueller Abstinenz … nun wissen wir auch warum !!! das so ist bei dir …
zu 1. Natürlich war das schlau, da es in diesem Zusammenhang genannt werden musste, dazu bedarf es nicht deiner Erlaubnis
zu 2. Es geht auch nicht darum was du bestritten hast oder nicht. Es geht einzig und allein um die Tatsache dass „SCHWARZARBEIT“ betrieben wird und wurde.
Du willst uns allen tatsächlich weiß machen, dass maximal 4 INGAME-MODERATOREN über das Wochenende 25 000 (in Worten: FÜNUNDZWANZIGTAUSEND) Accounts löschen ??? KÖNNEN ??? Das geschieht mit SYSTEM und einer Software, die im Prinzip niemand im Griff hat … und mit Verlaub, auch da dürfte es sich um unterbezahlte Schwarzarbeit handeln, denn ich glaube nicht, dass da Nachtschichtzuschläge oder Zuschläge für Sonntagsarbeit bezahlt werden ...
Wie deine Bezahlung aussieht oder aussah – auch wenn es nur 200GB sind – bestätigt erst recht, dass es sich um Schwarzarbeit handelt und gehandelt hat.
Ich darf dir in Erinnerung rufen, dass wir seit 01.Januar 2015 (da existierte das Forum noch) BUNDESWEIT einen GESETZLICHEN MINDESTLOHN haben … wenn du also unterhalb dieser Lohngrenze gearbeitet hast (bestätigt hast du das mit deinem Eintrag) und du so kärglich bezahlt wurdest … ist das SCHWARZARBEIT !!! Du hast keine Sozialbeiträge entrichtet, dein Arbeitgeber hat keine Steuern entrichtet …
Das ist SCHWACHSINN und DUMM !!!
... und ich habe keinen Lattenzaun sondern einen MASCHENDRAHTZAUN !!!
LG Sigge
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Moni hat am 10.12.2017 15:07:11 geschrieben :
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Sunflower kriminell?
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Typisch Sigge, nun ist Sunflower sogar noch als kriminell eingestuft! Du läßt kein gutes Haar an der
Moni |
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Kommentar: hi Moni,
typisch Sigge muss ich dir da wie folgt antworten, vielleicht verstehst du es dann ???
Von Conny (einer gewissen xxSunflowerxx) habe ich folgende Mitteilungen per Email erhalten, da es um ihre Tätigkeit und auch um die Belange des Spieles geht, muss ich das dazu benutzen ... 27.08.2017 Ich möchte dir einmal kurz erklären was überhaupt dazu geführt hat, damals Forenmod zu werden. Meine Tochter und ich fanden es lohnenswert gerade zum Neustart des Spiels diesen Posten auszuüben.
Das Warum, Wieso und Weshalb leider alles anders kam, kann und darf ich nicht schreiben da wir damals als Forenmods Datenschutzerklärungen und Verschwiegenheitsklauseln unterschreiben mussten.
Unsere sogenannten Sonderrechte bestehen heute (27.08.2017 !!!) daraus, wenn wir einen Acc nicht mehr haben wollen den relativ schnell löschen lassen zu können. Das war es aber auch.
Ach und zur Info, der Support arbeitet meist auch Samstags bis 14 Uhr.
28.08.2017
Zeig mir einen Beweis dafür das ich bei GG auf der Gehaltsliste stehe....
Dazu folgendes:
Wenn man etwas "LOHNENSWERT" findet ist auch die BEZAHLUNG mindestens ausreichend !!!
Wenn man für eine Firma (in diesem Falle Goodgame Poker) eine Verschwiegenheitserklärung und auch noch eine Datenschutzerklärung unterschreiben muss, dann MUSS man davon ausgehen, dass man Zugriff auf Daten usw. hat ... also muss das auch eine ARBEIT sein, ansonsten könnte ja jeder beschäftigt werden und an die hochsensiblen Daten gelangen ... auweia, was ist da los mit dem Datenschutz und Datenschutzbeauftragten in dieser Firma Goodgame !!!
Selbst am 27. August 2017 hatte "Sunflower" noch Sonderrechte, obwohl es das Forum seit 2 Jahren nicht mehr gibt !!! sehr fragwürdig, oder nicht ???
Wenn der Support an Samstagen nur bis 14 Uhr arbeitet, wieso kann es dann sein, dass danach und übers Wochenende 25 000 Accounts aus dem Spiel entfernt werden ???
Zum Kriminellen noch folgendes: Sicher spielen da seitens Goodgame (also dem Arbeitgeber) die Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, die Aushebelung von Arbeitnehmerrechten, die Gewinnmaximierung und die Einsparung von Lohnzusatzkosten eine Rolle, dass Sunflower eben nicht auf einer Gehaltsliste steht!!! Das wiederum bedeutet, dass es sich bei den handelnden Personen (Sunflower und Goodgame Mitarbeiter) um eine „hohe kriminelle Energie“ handelt. Es handelt sich nicht nur um Schummelei, weil sich Goodgame nicht in einer wirtschaftlichen Not befindet oder befand – also ist das alles höchst kriminell und somit … Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und eventuell gar noch Sozialbetrug … wenn Sunflower SGBI, SGB II, SGB XII Leistungen oder Rente bezieht. Ich gehe bei der Zeit die sie im Forum und auch danach aufgebracht hat nicht davon aus, dass sie das als Nebenbeschäftigung macht bzw. gemacht hat!!! Wenn man fast rund um die Uhr tätig ist und war.
Schwarzarbeit ist eine nicht angemeldete, bezahlte, illegale Arbeit, bei der der Arbeitnehmer keine Steuern und der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abführt … und das ist KRIMINELL und das muss und darf man als KRIMINELL bezeichnen … siehe auch:
https://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schwarzarbeit.html
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) § 1 Zweck des Gesetzes siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__1.html
Ich hoffe das genügt um auch dir zu beweisen, dass es sich tatsächlich um SCHWARZARBEIT handelt und gehandelt hat und somit Sunflower als KRIMINELL einzustufen ist ...
Wenn ich deine Anfrage typisch Sigge kommentieren soll, kann und darf …
LG Sigge
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Wolfgang hat am 06.12.2017 20:14:04 geschrieben :
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Hausverbot
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Hallo,
die möchtegern-Supporterin...Sunflower hat mir vor Wochen Hausverbot bei GGP erteilt......nun kann ich drüber lachen...hat etwas gedauert aber es hat sich gelohnt. Die Ehrenamtliche Moderatorin von Goodgame, darf und kann keine Hausverbote erteilen, weil sie als ehrenamtliche kein Hausrecht hat bei GGS....anders wäre es, wenn sie bei GGS angestellt wäre oder bezahlt wird...sollte dies aber der Fall sein...dürften die Mods nicht selber mitspielen bei Poker, weil die anderen Spieler dadurch benachteiligt wären...also kleine Dame....da ich weis, daß du hier mitliest......schieb dir dein HV in deinen schrumpeligen Hintern...kleine Lichter wie du haben eben nix zu sagen ..ist wie im realen leben..lmw... |
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Kommentar: hi Wolfgang.
in einer Firma wie Goodgame kann es keine EHRENAMTLICHEN MITARBEITER geben ... das ist SCHWARZARBEIT !!! Eine KRIMINELLE kann - in dieser Position - also auch kein Hausverbot aussprechen !!!
Das Ehrenamt bezieht sich immer auf "GEMEINNÜTZIGKEIT" z.B. bei Vereinen oder staatlichen bzw. gemeinnützigen Institutionen bzw. Organisationen ... NICHT ... auf kommerzielle Unternehmen wie Goodgame. SUNFLOWER & Co sind demnach GEHILFEN von Goodgame und damit auch haftbar (§664 BGB). Diese Haftung ergibt sich auch aus § 31 a BGB ... sofern es sich dabei tatsächlich um eine UNENTGELTLICHE ARBEIT handelt ... was jedoch wiederum Steuerbetrug und Schwarzarbeit wäre ...
Das Ehrenamt ist rechtlich nicht unverbindlich und es ist kein rechtsfreier Raum, da gilt es die besonderen Gesetze (BGB, ESTG, usw.) zu beachten !!! Aus diesem Grunde zählen beim Bundesfinanzhof zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten nur diese Tätigkeiten, die
1. in einem Gesetz ausdrücklich als solche genannt werden
2. die man umgangssprachlich als Ehrenamt bezeichnen kann
3. die materiell vom Begriff der Ehrenamtlichkeit umfasst werden
Ein "Ehrenamt" bei Goodgame oder "ehrenamtliche Mitarbeit" bei Goodgame kann es demnach nicht geben, weil hierfür die Voraussetzungen fehlen ... Goodgame GEWINN erzielt (kommerziell ist) und KEINE gemeinnützige Einrichtung o.ä- ist ... so einfach ist das.
Das Hausverbot gegen dich ist also NICHTIG, weil das nur von einem tatsächlichen MITARBEITER oder Inhaber, Geschäftsführer, usw. (durch Lohnzahlungen muß das beweisbar sein) ausgesprochen werden kann und darf ... ehrenamtliche Arbeit bei einer kommerziellen Firma ... die gibt es einfach nicht !!!
LG Sigge
Ps.: Bezüglich der Teilnahme von Mitarbeitern in dem Spiel fehlt leider in den AGB von Goodgame folgendes: Mitarbeiter von Goodgame Studios sowie deren Angehörige und Mitarbeiter aller Mutter- und Tochtergesellschaften/ Beteiligungsgesellschaften sowie Mitarbeiter des beteiligten Provider und des Support-Dienstleisters sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
so etwas sollte obligatorisch sein, damit keine Mißverständnisse aufkommen können ... Sigge
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AHPP hat am 05.12.2017 14:17:07 geschrieben :
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Sperre
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Hallo Sigge, seit dem 02.12.2017 ist mein Zugung zu Goodgame-Poker gesperrt. Der Support reagiert erwartungsgemäß weder auf Telefaxe noch auf eMails. LG PP |
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Kommentar: hi AHPP,
die Liste der zu UNRECHT GESPERRTEN wird immer länger - nun hat es auch dich erwischt. Man muss sich fragen, wieso die ehrlichen Spieler gesperrt werden und Andere (XP Betrüder und Beleidiger) in diesem Spiel ihr Unwesen treiben können. Auf diese Art und Weise schafft sich Goodgame weder Freunde noch dauerhaft Kunden (für andere Spiele) und zum Glück ... Dank dieser Goodgame Poker Fan Seite ... bekommt das die Menschheit mit.
Der Support reagiert nicht auf Fax-Nachrichten, dazu muss man das Email-Formular benutzen und diese Antwort kann dauern, meist sind es dann genannte Gründe in der Antwort, die den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, denn die EHRLICHEN Spieler haben es nicht nötig zu betrügen in diesem Spiel und die haben es nicht nötig angebliche Cheats oder Programme für ihre XP einzusetzen oder anzuwenden ...
Wenn ich die Wunden mit Trost-Pflaster heilen könnte, hätte ich schon auf ebay einen Shop eingerichtet und wäre POWERSELLER dort ... Goodgame muss doch merken wenn nicht sogar wissen, dass diese Sperrungen zu UNRECHT erfolgen ... aber da dieses Geschäft (mit diesen Sperrungen) sehr lukrativ ist, macht man weiter so ... bis es auch der letzte Kunde gemerkt hat, dass dies eine ganz gemeine, betrügerische Masche von Goodgame, deren Mods und Supporter im Spiel Goodgame Poker ist.
GLG Sigge
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Alf hat am 30.11.2017 23:04:09 geschrieben :
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gelöschter Account
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Hallo, mich beschleicht das Gefühl, das GGP Accounts nach dem Lottoprinzip löscht und die Ehrlichen fallen dann halt unter die Kollateralschäden. Da sitzen anscheinend nur noch hirnlose Zombies an den Pc´s und betätigen ein Knöpfchen und weg ist man.
Ich habe fünf Wochen nicht gespielt, heute wollte ich mal wieder zocken und wums . Account weg.
Saublöde Bande diese GGP Ratten und ich wünsche euch die Pest an den Hals und das aus voller Überzeugung. Wie tief müssen die noch sinken, bevor der Kahn vollends absäuft?
Gruß vom Alf |
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Kommentar: hi Alf,
die "Gewinnchancen" bei Goodgame Poker gesperrt zu werden sind viel höher als beim Lotto ... hier (bei GGP) hast du etwa die Chance auf 1:30000 um (bei den Gesperrten) dabei zu sein ... nach erwi48 hast also auch du einen Volltreffer gelandet ... aber dafür gibt es keine Glückwünsche
Das hat auch damit nichts zu tun, ob und wie oft du spielst (siehe erwi) ... diesen Ratten würde ich nicht die Pest wünschen, denn die übertragen die weiter ... das gibt ein Rattenschwanz ...
Also auf den Scheiterhaufen mit diesen ... gerade in der Winterzeit ist das angenehm warm und wir verkaufen diese Wärme dann als Fernwärme zum Dumping-Preis ... als Schadensausgleich und wenn Goodgame dann ähnliches Personal wieder einstellt, reden wir sogar von erneuerbaren Energien ...
Die sinken doch nicht mehr, die sind längst auf Grund gelaufen ...
GLG Sigge
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Unknown hat am 27.11.2017 15:19:45 geschrieben :
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Einarmiger Bandit
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Im Spiel Goodgame Poker gibt es den einarmigen Banditen, der nicht zu empfehlen ist. Man verliert da nur Chips und Goldbarren und hat kaum Gewinne, wenn dann höchstens den doppelten Einsatz, man verliert aber mehr als 5 mal bevor man diesen bekommt. Das sind meine Erfahrungen
lg Unknown |
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Kommentar: hi Unknown, ich meine mich erinnern zu können, dass ein französischer Spieler einen screenshot (vielleicht habe ich den noch) gepostet hatte, bei dem er mit einem Einsatz von 10 000 000 (10 Millionen) Chips 1 000 000 000 (1 Milliarde) Chips gewonnen hatte …
Zu diesem einarmigen Banditen im Spiel Goodgame Poker rechtlich jedoch noch folgendes:
Da dieses Spiel auch für MINDERJÄHRIGE (Allgemeine Nutzungsbedingungen 2.3.) ist, dürfte es diesen einarmigen Banditen im Spiel überhaupt nicht geben, da dies ein Glücksspiel ist. Glückspiele – soweit nicht verboten oder gar unter staatlicher Aufsicht – dürfen Minderjährigen weder angeboten werden, noch dürfen Minderjährige Zugriff darauf haben.
Diesbezüglich komme ich zu dem Schluss, dass hier eine gesetzliche Regelung stattfinden muss, im Sinne des Verbraucher- und Jugendschutzes auch eine eindeutige staatliche Regelung zu fordern ist - sofern nicht Goodgame/Altigi aus einer Selbstverpflichtung selbst tätig wird.
Nach dem BGB hat Goodgame/Altigi als Betreiber einer Ausspielung oder Lotterie – nichts anderes ist dieser einarmige Bandit im Spiel Goodgame Poker - beispielsweise nur Anspruch auf Zahlung des Entgelts, wenn eine staatliche Genehmigung vorliegt, dass so eine staatliche Genehmigung vorliegt bezweifle ich jedoch. Die §§ 284 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von illegalem Glücksspiel, nichts anderes ist dieser einarmige Bandit in meinen Augen.
Dieser einarmige Bandit ist meines Erachtens nichts anderes als eine Wette auf den Ausgang eines ungewissen Geschäfts. Man kann seine Gewinnchance nicht beeinflussen und wenn man verliert ist der Einsatz (Chips oder Goldbarren) falsch investiert, schlägt sich also in einem Verlust nieder.Deshalb muss man diesen einarmigen Banditen in dem Spiel Goodgame Poker (nach meinem Rechtsempfinden) als Glücksspiel nach der Gewerbeordnung einstufen. Allerdings setzt das dann eine staatliche Erlaubnis voraus, wenn man solche Systeme in ein Spiel einbaut.
Wie oben beschrieben, dürfte es diesen einarmigen Banditen gar nicht geben, weil laut den Nutzungsbedingungen von Goodgame/Altigi Minderjährige (ab 13 Jahren) an diesem Spiel teilnehmen können und somit Zugriff auf dieses Glücksspiel haben, wenn Level 3 erreicht ist. Allein schon aus diesem Grunde muss dieser einarmige Bandit im Spiel Goodgame Poker ILLEGAL sein ...
lg Sigge
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purpur hat am 26.11.2017 12:22:47 geschrieben :
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sigge
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hi sigge genau ,gut das es noch so tischchen gibt wo man sich bisschen sicher sein kann das kein spion drunter sitzt
hihi oh ja bei dem wetter gerade könnt bei den rauchzeichen echt was falsch verstanden werden "lachhhh"  
einen schönen schneeflöckenfreien sonntag wünsch ich dir gvlg purpur |
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Kommentar: hi purpur,
habe übers we keine Rauchzeichen entdecken können ...
lg Sigge
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Der Wolf hat am 25.11.2017 23:55:21 geschrieben :
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Freunde
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Hi Sigge, so geht man mit keinen Freunden um! Keine Ahnung welcher Teufel dich geritten hat, aber so kannst du mit einer claudia usw. umspringen, aber nicht mit mir! Der Wolf |
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Kommentar: hi Wolf,
das Geißlein hast du gefressen ... und der Teufel war weit und breit nicht zu sehen ... zum Glück konnten die Freunde das ausräumen, das kleine Mißverständnis ...
lg Sigge
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